Patentrecht und Toner
Verband warnt vor illegalen Tonernachbauten
Dass neben Epson, HP oder Lexmark dieser Tage auch der führende Kartuschen-Hersteller Canon 20 asiatische Firmen wegen Patentrechtsverletzung geklagt hat, unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Lage, so die Vereinigung der Hersteller: "Hatte sich der Markt in den vergangenen Jahren aufgrund rechtlicher Schritte bei Tintenpatronen vorübergehend beruhigt, werden nun Billig-Toner-Erzeugnisse chinesischer Firmen Containerweise nach Europa gebracht." Wie einst die Tintenprodukte, sind die patentverletzenden Toner oft als Recyclingmarkenware getarnt. Für den Endverbraucher ist eine Unterscheidung zwischen einem Nachbau und einer recycelten Kartusche eines Markenproduktes nicht ersichtlich.
Christian Wernhart, Präsident der europäischen Interessensvertretung der Recycler ETIRA und Vorstand der Embatex AG in Feldkirchen, fordert sofortige Maßnahmen gegen das widerrechtliche Vorgehen der asiatischen Billiganbieter: „Die falsch gekennzeichneten Waren täuschen den Verbraucher: Im Glauben, ein umweltfreundliches und nachhaltiges Produkt zu kaufen, wird man in die Irre geführt und bekommt einen billigen Nachbau. Sie gefährden auch illegal unseren Absatz, da sie billiger produzieren und die Neuherstellung der qualitativ minderwertigen Kartuschen nur die Hälfte der Zeit beträgt als beim Recycling. Auch die Verfügbarkeit ist bei neuen Produkten, die fälschlicherweise als Recyclingprodukte verkauft werden, unbegrenzt möglich.“
Bei der Wiederverwertung hingegen sei man als Recyclingbetrieb zur Verwendung von gebrauchten Originalkartuschen verpflichtet: Dazu muss das Leergut erst gesammelt, und die dafür nötigen Lieferzeiten müssen einberechnet werden. Wernhart schätzt, dass bei einigen Laserdruckern der Marke Brother etwa 30 Prozent der Toner asiatische Nachbauten sind.
Auch Wiederverkäufer und gewerbliche Endverbraucher machen sich unwissentlich strafbar, wenn sie das illegale Druckzubehör an Dritte weiterverkaufen bzw. verwenden. Wernhart rät darum jedem Käufer, auffällig günstige Produkte einer kritischen Beurteilung zu unterziehen: „Wenn der Großteil der Kartuschen sich etwa im gleichen Preissegment bewegt und ein Produkt um ein Drittel billiger ist, kann damit etwas nicht stimmen.“
Rechtliches Vorgehen zeigte in der Vergangenheit Wirkung: Der Druckerhersteller Epson hatte die 24 größten Hersteller von Nachbau-Tintenpatronen geklagt und im Jahr 2008 daraufhin eine Import-Blockade von imitierten Markentintenpatronen erreicht.
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