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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitschriften sowie Onlinewerbung

§ 1 Begriffsbestimmungen

(1) „Werbeauftrag“ im Sinn dieser Geschäftsbedingungen ist jeder Vertrag zwischen der Zarbock Media GmbH & Co. KG(„Verlag“) und einem Inserenten oder sonstigen Werbetreibenden („Auftraggeber“) über die Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel in einer Zeitschrift des Verlags oder von ihm betreuten Onlinemedien zum Zweck der Verbreitung.

(2) Ein „Werbemittel“ kann aus einem oder mehreren Bild- und/oder Textelementen bestehen, bei Onlinewerbung zusätzlich aus Ton- und Bildfolgen sowie aus Links und vergleichbaren sensitiven Fläche, die bei Anklicken mittels einer vom Auftraggeber genannten Internetadresse die Verbindung zu weiteren Daten herstellen, die im Bereich des Auftraggebers liegen. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden vom Verlag als solche deutlich kenntlich gemacht.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Verlag führt Werbeaufträge ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen aus. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die mit diesen Bedingungen nicht übereinstimmen, finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf eigene Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(2) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag mit der Auftragsbestätigung des Verlags zustande, die schriftlich oder per E-Mail erfolgt. Unterbleibt die Auftragsbestätigung, gilt die Veröffentlichung des Werbemittels als Bestätigung des Auftrags. Beilagenaufträge sind für den Verlag in jedem Fall erst nach Vorlage eines Musters und dessen Billigung bindend.

(3) Der Verlag behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen oder zu sperren, wenn

1. der Verlag zu der Auffassung gelangt, dass der Inhalt des Werbemittels gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt,

2. die Veröffentlichung für den Verlag wegen Inhalt, Gestaltung, Herkunft oder technischer Form unzumutbar ist oder

3. das Werbemittel Werbung Dritter enthält; entsprechendes gilt für Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten. Ansprüche gegen den Verlag, insbesondere Schadensersatzansprüche, stehen dem Auftraggeber in diesen Fällen nicht zu. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

 

§ 3 Abwicklungsfrist

Ist dem Auftraggeber das Recht zum Abruf des Werbemittels zu einem Erscheinungstermin seiner Wahl eingeräumt, so hat er die Schaltung so abzurufen, dass die Veröffentlichung spätestens innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss erfolgt. Hat der Auftraggeber das Recht zum Abruf mehrerer Werbemittel, sind alle weiteren Schaltungen innerhalb eines Jahres seit Erscheinen des ersten Werbemittels abzuwickeln. Nach Ablauf der vorgenannten Fristen entfällt die Verpflichtung des Verlags zur Veröffentlichung.

 

§ 4 Abnahmemenge, Größe, Platzierung

(1) Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

(2) Sind keine besonderen Größenvorschriften vereinbart, so wird die nach Art des Werbemittels übliche, tatsächliche Abdruck- beziehungsweise Wiedergabehöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

(3) Werbemittel werden auf den vereinbarten Werbeplätzen, andernfalls nach beliebigem Ermessen des Verlags platziert. Bei der inhaltlichen Gestaltung des Umfelds des Werbemittels ist der Verlag frei, es sei denn, mit dem Auftraggeber ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Rechtegewährleistung

(1) Für die rechtzeitige, vollständige, ordnungsgemäße und dem Format sowie allen sonstigen technischen Vorgaben des Verlags entsprechende Bereitstellung der Werbemittel beziehungsweise der entsprechenden Vorlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei elektronischer Übermittlung hat er außerdem sicherzustellen, dass alle von ihm übermittelten Dateien frei von Gefahren wie Computerviren und ähnlichem sind. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Verlag bei nicht ordnungsgemäßer oder verspäteter Anlieferung ebenso wie bei nachträglichen Änderungen keine Gewähr für die ordnungsgemäße Werbeschaltung übernehmen kann.

(2) Kosten des Verlags für vom Auftraggeber zu vertretende Änderungen an Werbemitteln oder sonstige Abweichungen von ursprünglich vereinbarten Ausführungen trägt der Auftraggeber. Die Weiterverwendung der vom Verlag erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber über den zur Erfüllung des jeweiligen Werbeauftrags notwendigen Zweck hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags. Dies gilt in besonderer Weise für vom Verlag erbrachte schöpferische Leistungen wie die Erstellung von Abbildungen oder Grafiken und Bildbearbeitungen.

(3) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass über von ihm beauftragte Onlinewerbemittel nicht auf Daten oder Internetseiten zugegriffen werden kann, die gegen die Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen oder anstößige, insbesondere rassistische, pornografische, gewaltverherrlichende, beleidigende oder obszöne Inhalte aufweisen. § 2 Abs. 3 gilt entsprechend.

(4) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Veröffentlichung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt und ihr keine Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte, entgegenstehen. Er stellt den Verlag im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung solcher Rechte oder Bestimmungen geltend gemacht werden.

(5) Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Onlinemedien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf. Die Rechte werden örtlich unbegrenzt, zeitlich und inhaltlich dagegen beschränkt auf den für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang übertragen.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Der Auftraggeber ist grundsätzlich vorleistungsverpflichtet und hat den ihm in Rechnung gestellten Preis vor Veröffentlichung des Werbemittels an den Verlag zu zahlen. Preisangaben sind, soweit nicht anders ausgewiesen, Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Zahlungen des Auftraggebers sind sofort nach Rechnungserhalt fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung gerät der Auftraggeber entweder durch Mahnung, spätestens aber 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. In diesem Fall ist der Verlag zur Zurückhaltung der weiteren Ausführung des laufenden Werbeauftrags bis zur vollständigen Bezahlung berechtigt, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entsteht.

(3) Hat der Auftraggeber wegen eines Auftrags über mehrere Werbemittel einen Nachlass erhalten und wird der Auftrag aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht vollständig erfüllt, hat der Auftraggeber dem Verlag den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten.

(4) Der Verlag gewährt keine Rabatte an Unternehmen, die geschäftsmäßig für verschiedene Auftraggeber Werbeaufträge erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu erreichen. Der Auftraggeber erklärt, nicht in dieser Weise zu sein und verpflichtet sich im Fall zu Unrecht erhaltener Nachlässe zur Erstattung derselben.

(5) Die Aufrechnung des Auftraggebers mit Gegenansprüchen oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Gegenforderungen unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Verlag anerkannt worden sind.

 

§ 7 Nachweis der Veröffentlichung, Rücksendung von Werbeunterlagen

(1) Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Werbebeleg. Je nach Art und Umfang des Werbeauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten, Ausdrucke oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

(2) Werbeunterlagen, Druckvorlagen und ähnliches werden nur auf besondere schriftliche Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt, die dem Verlag spätestens bei Übermittlung der Werbeunterlagen mitgeteilt werden muss. Nach Veröffentlichung des Werbemittels durch den Verlag endet die Aufbewahrungspflicht des Verlags.

 

§ 8 Besondere Bedingungen für Werbeanzeigen in Zeitschriften und Kennzifferanzeigen

Bei Kennzifferanzeigen und ähnlichen Anzeigen mit Kontaktmöglichkeiten wendet der Verlag für die Verwahrung, Speicherung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Briefe in besonderen Versandformen (Einschreibesendungen, Eilbriefe, etc.) auf Kennzifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Briefe, die ein Format von DIN A4 oder ein Gewicht von 50 g überschreiten, werden ohne gesonderte Vereinbarung ebenso wie Bücher-, Katalog-, Waren- und Paketsendungen nicht angenommen oder weitergeleitet. Der Verlag behält sich das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.

 

§ 9 Gewährleistung, Leistungsstörungen

(1) Der Verlag gewährleistet im Rahmen des üblichen technischen Standards die bestmögliche

Wiedergabe des Werbemittels. Die Gewährleistung gilt nicht für unerhebliche Wiedergabefehler. Sie gilt ferner nicht bei Fehlern, die durch technische Störungen, insbesondere einem Leitungs- oder Systemversagen oder Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber hervorgerufen wurden und die der Verlag nicht zu vertreten hat.

(2) Dem Auftraggeber stehen keine Gewährleistungsansprüche wegen einer ungenügenden Veröffentlichung zu, wenn diese auf nicht offenkundigen Mängeln der Werbungsunterlagen beruht. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber den Verlag nicht rechtzeitig vor der nächstfolgenden Veröffentlichung auf den Fehler hingewiesen hat.

(3) Der Auftraggeber hat jedes in Auftrag gegebene Werbemittel unverzüglich nach seiner ersten Schaltung zu prüfen und einen eventuellen Mangel umgehend, spätestens jedoch zwei Wochen nach der Schaltung, schriftlich gegenüber dem Verlag anzuzeigen; andernfalls gilt die Ausführung des Auftrags als genehmigt. Im Fall einer vom Verlag zu vertretenden mangelhaften Ausführung und rechtzeitiger Reklamation des Auftraggebers steht dem Auftraggeber das Recht zur Nachbesserung beziehungsweise Ersatzveröffentlichung zu. Schlägt diese Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl in dem Ausmaß, in dem der Vertragszweck beeinträchtigt wurde, die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) verlangen.

(4) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Verlag behält sich vor, die Aufwendungen für den Versand von Probeabzügen gesondert in Rechnung zu stellen. Korrekturen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb der dafür im Probeabzug genannten Frist dem Verlag zugehen; § 5 Abs. 1 gilt entsprechend.

(5) Unterbleibt die Durchführung eines Auftrags wegen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, allgemeiner Rohstoffknappheit oder aus anderen Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, kann er die Erfüllung nachholen. Eine Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung lässt den Vergütungsanspruch des Verlags unberührt. Lehnt der Verlag die Nachholung ab oder gelingt die Nachholung in angemessener und zumutbarer Frist nicht, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung der von ihm für den ausgefallen Teil der Leistung entrichteten Vergütung. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

(6) Bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen kann der Auftraggeber im Fall einer Auflagenreduzierung einen Anspruch auf Preisminderung geltend machen, wenn die zugesicherte Auflagenhöhe im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres unterschritten wird. Voraussetzung ist, dass die Auflagenreduzierung mindestens 20% beträgt und diese Auflagenminderung nicht auf außerhalb des Einflussbereichs des Verlags liegende Störungen im Sinn von Abs. 5 zurückzuführen ist. Als zugesicherte Auflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage. Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Verlag den Auftraggeber von der Reduzierung der Auflage so rechtzeitig informiert hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

 

§ 10 Lieferung von Zeitschriften

(1)Abonnementsbestellungen sind beim Verlag schriftlich einzureichen. Der Verlag ist berechtigt, Abonnementsbestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Um den Auftrag erfüllen zu können, speichert der Verlag die Liefer- und Rechnungsanschriften in seiner Abonnentendatei.

(2)Der Bezugspreis beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer und die Lieferkosten. Preisanpassungen werden den Abonnenten an die dem Verlag vorliegende Adresse schriftlich mitgeteilt.

(3) Änderungen (z.B. Umzug) sind dem Verlag spätestens vier Arbeitstage vor Inkrafttreten mitzuteilen.

(4) Der Abonnent ist berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung die Bestellung des Abonnements ohne die Angabe von Gründen gegenüber dem Verlag in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
(5) Die Bestellung des Abonnements gilt zunächst für die Dauer des im Bestellschein genannten Zeitraums. Wird das Abonnement nicht zwei Monate vor Ablauf der vereinbarten Bezugszeit schriftlich gekündigt, verlängert es sich um den ursprünglich vereinbarten Zeitraum und kann dann jeweils mit einer Frist von zwei Monaten zum Vertragsende gekündigt werden.

 

§ 11 Haftung

(1) Für Schäden des Auftraggebers, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, haftet der Verlag nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss für den Verlag typischerweise vorhersehbaren Schaden.

(2) Die Haftungsausschlüsse und -begrenzungen in Abs. 1 gelten nicht bei einer Verletzung von Kardinalpflichten, Fehlen zugesicherter Eigenschaften, arglistigem Verhalten sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

(1) Erfüllungsort ist Frankfurt. Bei Kaufleuten ist Gerichtsstand Frankfurt; darüber hinaus kann der Verlag Klagen gegen den Auftraggeber auch bei dem für seinen Sitz zuständigen Gericht erheben.

(2) Für alle Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Verlag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Vertrags- und Korrespondenzsprache ist deutsch.

 

§ 13 Vertragsänderungen

Änderungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung der Formabrede selbst. Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar, gilt unbeschadet der übrigen Regelungen die Auslegung, die dem Gewollten am Nächsten kommt.

Stand: 1. November 2010

Zarbock Media GmbH & Co. KG, Sontraer Str. 6, 60386 Frankfurt