Brother 3-2024

Der Brother HL630 revolutionierte 1994 den Druckermarkt

Mit der Markteinführung des HL-630 von Brother mit einem Preis unter 1000 Mark beginnt eine rasante Verbreitung von Laserdruckern in Unternehmen und Haushalten. Seither hat sich einiges getan. mehr…

Global Notes 3-4 2024

Global Notes by UPM Raflatac: Plastikfreie Verpackungen für Haftnotizen

Mit den UPM Notes hat Global Notes by UPM Raflatac erstmals ein nachweislich recyclingfähiges Haftnotizsortiment mit einer Verpackung aus zertifiziertem Papier auf den Markt gebracht. mehr…

Patricia Grundmann, OBI

Das Erfolgsgeheimnis von Retail Media

Patricia Grundmann, Vice President Media & Retail Media bei OBI, gibt Einblicke in die innovative Verknüpfung von Handel und digitaler Werbung. Retail Media boomt - und das nicht nur bei Amazon. mehr…

Ratgeber Recht 15.04.2010

Ratgeber Recht Folge 2

Bei jedem Kauf eines Kunden schließen Sie als Fachhändler mit dem Kunden einen Vertrag. Doch was gilt, wenn der Kunde die Ware zurückbringt? Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie sich rechtlich absichern können. Natürlich bestimmen Sie selbst, welchen Service Sie Ihrem Kunden unabhängig von Ihrer Rechtsposition freiwillig anbieten.

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Der Kaufvertrag
  • Er kommt mit dem Bezahlen der Ware an der Kasse und der Übergabe der Ware an den Kunden zustande. An ihn müssen sich Verkäufer und Käufer halten. Der Inhalt des Vertrages bestimmt sich nach den Vereinbarungen mit dem Kunden, Ihren Geschäftsbedingungen und dem Gesetz.
     
    Rücktritt & Widerruf
    In vielen Geschäften ist es üblich, dass die Kunden gekaufte Waren innerhalb bestimmter Fristen zurückgeben können. Doch dies stellt einen freiwilligen Kundenservice der Anbieter dar. Bei einem geschlossenen Vertrag besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Rückgabe oder Umtausch der Ware. Nur dann, wenn der Verkauf im Rahmen eines Haustür- und Abzahlungsgeschäftes oder im Versandhandel erfolgte, hat der Kunde ein gesetzliches Widerrufsrecht von zwei Wochen. Fehlt jedoch ein Hinweis auf dieses Widerrufsrecht, verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr.
    *Rückgabe/Umtausch
    *Möchte der Kunde die Ware zurückgeben, weil sie ihm nicht mehr gefällt, ist dies kein Rückgabegrund.
    Nur wenn Sie sich als Verkäufer freiwillig zur Rücknahme verpflichtet haben, kann der Käufer diesen Anspruch geltend machen. Hierbei empfiehlt es sich, diese Umtauschrechte in den Geschäftsbedingungen genau zu regeln und die Kunden unmissverständlich darauf hinzuweisen, welche Artikel vom Umtausch ausgeschlossen sein sollen. Dabei bestimmen Sie als Fachhändler, ob Sie dem Kunden den Kaufpreis erstatten, die Ware umtauschen oder einen Gutschein ausstellen wollen.

    Reklamation
    Etwas anderes gilt, wenn die verkaufte Ware einen Fehler/Mangel aufweist. Als Verkäufer haften Sie dem Käufer gegenüber dafür, dass die verkaufte Ware fehler- und mangelfrei ist. Zeigt sich ein Mangel, der bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware vorhanden war, beispielsweise ein Materialfehler, stehen dem Kunden verschiedene Rechte zu. Gleiches gilt, wenn der Zustand der Ware von der Beschaffenheit abweicht, die bei Abschluss des Kaufvertrages vereinbart wurde oder Eigenschaften fehlen, die der Kunde nach öffentlichen Werbeaussagen erwarten durfte.
     
    Zunächst kann der Käufer Nacherfüllung (Reparatur oder Lieferung mangelfreier Ware) verlangen. Als Verkäufer können Sie in Ihren Geschäftsbedingungen die Nachbesserung auf bis zu drei Reparaturversuche beschränken. Erst wenn diese Nacherfüllung scheitert, unmöglich oder unverhältnismäßig ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten (Rückgängigmachung des Kaufvertrages), den Kaufpreis mindern (Herabsetzung des Kaufpreises) und Schadensersatz, beispielsweise wegen Mehrkosten oder Mangelfolgeschäden, verlangen. Diese Rechte entfallen nur, wenn der Kunde den Mangel bei Abschluss des Vertrages kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
     
    *Gewährleistungsfrist
    *Alle diese Ansprüche verjähren in zwei Jahren, beginnend am Tag der Übergabe der Ware. Während dieser Zeit müssen Sie als Fachhändler für Mängel an der Ware einstehen. Tritt der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe auf, wird sogar gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei der Übergabe der Ware vorlag. Bei Verträgen über Neuware mit Endverbrauchern kann diese Gewährleistungsfrist nicht verkürzt werden. Nur die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ist auf ein Jahr beschränkbar.

    Herstellergarantie
    *Viele Hersteller geben eine Garantie und stehen damit freiwillig dafür ein, dass an ihrem Produkt innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kein Mangel auftritt. Die Haftung des Verkäufers für Sachmängel bleibt jedoch neben einer Garantie bestehen. Der Kunde kann daher nicht auf den Hersteller verwiesen werden.
    p{=text-align: left;}. *Haftung des Lieferanten
    *Selbstverständlich können Sie als Fachhändler Ihren Lieferanten wegen eines Mangels haftbar machen. Hierbei stehen Ihnen im Rahmen des Kaufvertrages zwischen Ihnen und Ihrem Lieferanten grundsätzlich die gleichen Rechte zu, wie Ihren Kunden.
    Die Serie „Ratgeber Recht” erscheint mit freundlicher Unterstützung von www.bestform24.de Formulare rechtssicher und unterschriftsreif ausfüllen mit Formularassistent zertifiziert durch den RNKVERLAG (www.rnk-verlag.de).
    *Autor: *Andreas Pfeiffer, Verlagsjurist beim *RNK*VERLAG und BESTFORM24
     

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