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Recyclingpapier 03.06.2010

Urteil verbietet irreführende Produktkennzeichnung bei Recyclingpapier

Schon 2008 hatte das Landgericht Berlin dem Papierhersteller Portucel verboten, sein DIN A4-Büropapier „Explorer” als „100% recycled” zu bezeichnen. Vor wenigen Tagen wurde dieses Urteil nun nach Berufung durch das Berliner Kammergericht bestätigt.

Das (noch nicht rechtskräftige) Urteil folgt in vollem Umfang der Auffassung der Klägerin Steinbeis Papier Glückstadt, dass nur Recyclingpapier als solches bezeichnet werden könne, das aus benutztem, dem Kreislauf schon einmal zugeführtem Altpapier hergestellt wird. Portucel verwendete hingegen bei der Herstellung des „Explorer“Papiers zu 50 Prozent Schnittreste, die bei der Produktion von Frischfaserpapier anfallen, also noch nicht im Umlauf waren. Wenn ein solches Produkt als Recyclingpapier bezeichnet wird, werde der Verbraucher in die Irre geführt, heißt es in der Urteilsbegründung des nun vom Kammergericht bestätigten Urteils des Landgerichts. Das einzige Umweltzeichen, das zuverlässig die Verwendung von 100 Prozent Altpapier vorschreibt und den Einsatz schädlicher Chemikalien verbietet, ist der „Blaue Engel”. Er definiert strengste Kriterien zum Umwelt, Gesundheits- und Verbraucherschutz und garantiert somit höchste ökologische Standards. Steinbeis ist in Europa Pionier auf dem Gebiet der Herstellung von Recyclingpapier und seit mehr als drei Jahrzehnten führend bei der Produktion von graphischen Recyclingpapieren aus 100 Prozent Altpapier.
Informationen unter www.steinbeis.de