Ideal Florian Lehmann

Auf Kurs zur Mission 2030

Florian Lehmann, neuer CEO von Krug + Priester, spricht im Dialog-Interview über Ziele, Wachstum, Weiterentwicklung von Organisation und Vertrieb sowie von zukunftsorientierter Unternehmenskultur. mehr…

Christian Haeser

Neue Regeln und neue Rollen?

Christian Haeser, Geschäftsführer des Handelsverbandes Wohnen und Büro, ordnet ein, was auf die PBS-Branche zukommt, wo die größten Risiken liegen und welche Rolle dem Fachhandel künftig zukommt. mehr…

Cactus

Gemeinsam Zukunft gestalten

Der Grußkartenspezialist Cactus startet mit Susy Card in 2026 durch. Lesen Sie, welche Rolle die hohe Fertigungstiefe, die internationale Produktionsstrategie und das neue Führungsteam spielen. mehr…

Papiernest

Innovation mit Wirkung

Wie PapierNest mit einer klaren Plattform-Strategie Sortimente bündelt, Flächen produktiver macht und dem Handel neue Spielräume eröffnet. Constantin von Braun und Burkhard Schepermann im Interview. mehr…

Urteil über Facebook Impressum 27.10.2011

Impressum in Facebook-Account muss auffindbar sein

Ansonsten besteht die Gefahr wegen der Verletzung des Wettbewerbsrechts abgemahnt zu werden. So das Landgericht Aschaffenburg in einer aktuellen Entscheidung.

Abgemahnt worden war ein Unternehmen, dessen Pflichtangaben nach § 5 TMG „nicht leich erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig zur Verfügung gehalten worden“ waren. Das Landgericht folgte der Ansicht des abmahnenden Mitbewerbers. Grundsätzlich bejaht das Gericht, dass auch auf Social Media Portalen die Darstellung eines Impressums erforderlich ist (nachfolgend ein Zitat aus den Entscheidungsgründen): „..Auch Nutzer von „Social Media“ wie Facebook-Accounts müssen eine eigene Anbieterkennung vorhalten, wenn diese zu Marketingzwecken benutzt werden und nicht nur einereine private Nutzung vorliegt…. Unstreitig ist zwischen Antragstellerin und Antragsgegnerin, dass dieser Facebook-Auftritt in der streitgegenständlichen Zeit kein eigenes Impressum enthielt, sondern nur Angaben zur Anschrift und zur Telefonnummer. Nach Angaben des Geschäftsführers der Antragsgegnerin kam man über den Punkt „Info“ durch Anklicken zur eigentlichen Website und von da zum Punkt Impressum, dem die verantwortliche juristische Person zu entnehmen war…“
%{=font-size: small; font-family: Arial;}
„Das auch für Social-Media-Anwendungen die gesetzlichen Regelungen einzuhalten sind, ist keine Neuerung. Insbesondere wenn die Accounts auch der Unternehmenskommunikation dienen ist kein rechtlicher Unterschied zu einer „normalen“ Website gegeben“ erklärt Rolf Albrecht, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Informationstechnologierecht der Kanzlei volke2.0. Weitere Informationen www.volke2-0.de