Soennecken

150 Jahre Soennecken

Die Soennecken eG feiert 150 Jahre Markengeschichte – ein Meilenstein, der nicht nur Anlass zur Rückschau, sondern auch zum Ausblick bietet. mehr…

The Navigator Company

Neuer CO₂ - Fußabdruck

Nachhaltigkeit zum Anfassen: The Navigator Company lud Kunden nach Setúbal ein und zeigte zwischen Eukalyptuswald und Konferenzsaal, wie gelebte Verantwortung aussieht. mehr…

KE:  Jubiläum mit frischen Impulsen

KE: Jubiläum mit frischen Impulsen

Zum 90-jährigen Bestehen präsentiert KE eine beeindruckende Bandbreite an Produktneuheiten. Das Unternehmen setzt auch im digitalen Zeitalter auf analoge Karten – und das mit Erfolg! mehr…

Desk Sharing Bags von SIGEL

Desk Sharing Bags von SIGEL: flexibel, praktisch und stilvoll

Die Desk Sharing Taschen von SIGEL sind die ideale Lösung für den modernen, flexiblen Arbeitsalltag. Sie ermöglichen den Beschäftigten einen einfachen Wechsel zwischen verschiedenen Arbeitsplätzen. mehr…

Einheitlicher europäischer Kaufvertrag 10.11.2011

Kaufvertrag: Leichterer Einkauf im Ausland

Gemeinsame, fakultative Regeln für Käufe würden grenzübergreifende Geschäfte vereinfachen, den Unternehmen Kosten sparen und den Verbrauchern mehr Auswahl und erhöhten Schutz bringen.

Kaufvertrag
Kaufvertrag

Der europäische Einheitsmarkt hat in den letzten 20 Jahren viele Vorteile gebracht, von billigeren Flugreisen bis hin zu niedrigeren Roamingkosten für Mobiltelefongespräche. Es bestehen aber immer noch Hindernisse im grenzübergreifenden Handel, beispielsweise die Unterschiede beim Kaufrecht zwischen den einzelnen EU-Ländern.

Den Händlern, die aufgrund der dadurch erforderlichen umständlichen und kostspieligen Prozedur abgeschreckt werden, entgehen jedes Jahr Geschäfte in Höhe von insgesamt mindestens 26 Milliarden Euro.

Der vorgeschlagene europäische Kaufvertrag  brächte in mehrfacher Hinsicht Vorteile: Vereinfachung des grenzübergreifenden Handels, mehr Wahlmöglichkeiten für die Kunden, niedrigere Preise und EU-weit gleich hoher Schutz der Verbraucherrechte.

Bei Lieferung eines fehlerhaften Produkts könnten Kunden zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen: Rücktritt vom Vertrag, Rückerstattung, Ersatz, Reparatur oder Preisnachlass.

Darauf hätten auch Verbraucher Anspruch, die (gegen Bezahlung) Musik, Filme, Software oder andere digitale Produkte vom Internet heruntergeladen haben. Derzeit geben 44 Prozent der Europäer  an, dass sie nicht im Ausland kaufen, weil sie sich ihrer Rechte nicht sicher sind.

Impulse für den Handel

Die neuen Regeln würden die nationalen Rechtsvorschriften nicht ersetzen; doch es stünde den einzelnen Ländern frei, diese in das nationale Recht überzuführen. Sie sind lediglich als Möglichkeit für Händler gedacht, bei einem Verkauf in einem anderen EU-Land einen fakultativen Kaufvertrag anzubieten. Der Vertrag käme nur zustande, wenn er vom Verkäufer angeboten und vom Käufer akzeptiert würde.

Händler, die den gemeinsamen europäischen Kaufvertrag anbieten, müssten sich nicht mehr mit verschiedenen nationalen Systemen abquälen und hätten somit einen geringeren Kostenaufwand.

Derzeit müssen Unternehmen bei grenzübergreifenden Geschäften in der EU den Kaufvertrag unter Umständen an bis zu 26 unterschiedliche nationale Varianten anpassen, übersetzen lassen und Rechtsberater in Anspruch nehmen. Die diesbezüglichen Kosten belaufen sich auf durchschnittlich 10 000 Euro für jeden Markt. Für die Anpassung ihres Internetauftritts müssen die Unternehmen möglicherweise im Schnitt weitere 3 000 Euro auf den Tisch legen.

Aus einer Umfrage  geht hervor, dass 71 Prozent der europäischen Unternehmen für sämtliche Geschäfte mit Kunden in anderen EU-Ländern den einheitlichen europäischen Kaufvertrag benutzen würden, wenn es einen solchen Vertrag gäbe. 

Der Vorschlag muss nun von den Regierungen der EU-Länder und vom Europäischen Parlament verabschiedet werden. Das EP hat sich bereits bei einer früheren Abstimmung in diesem Jahr für den gemeinsamen europäischen Kaufvertrag ausgesprochen. Weitere Informationen Europäische Kommission