150 Jahre Soennecken
Die Soennecken eG feiert 150 Jahre Markengeschichte – ein Meilenstein, der nicht nur Anlass zur Rückschau, sondern auch zum Ausblick bietet. mehr…
Friday, 4. July 2025
Ingram Micro 03.11.2016
Bei der Reproduktion und dem Vertrieb von 3D-Objekten kann es ungewollt zur Verletzung von Urheber- oder Markenrechten kommen. Welche Vorgaben dabei beachtet werden müssen, zeigt die Ingram Micro Distribution GmbH im Seminar für „Rechtsfragen beim Einsatz von 3D-Technologien“ am 29. November in München.
3D-Technologien bieten eine Vielzahl von neuen Möglichkeiten für Design und Herstellung. Ingram Micro informiert am 29. November 2016 von 13:30 Uhr bis 18:30 Uhr über die rechtlichen Vorgaben, die beim Einsatz mit den 3D-Technologien eine Rolle spielen. Zusammen mit einem Rechtsanwalt für Patent- und Markenrecht werden unter anderem branchenspezifische Business-Modelle für die Additive Fertigung vorgestellt. Anhand von interessanten Praxisbeispielen veranschaulichen die Experten die rechtlich relevanten Punkte und präsentieren mögliche Lösungsansätze.
„Das Seminar soll ein Bewusstsein für rechtliche Stolperfallen und Risiken schaffen. Bei aller Begeisterung für 3D-Technologie kann es schnell passieren, dass man mit Urheberrechten in Konflikt gerät“, sagt Rudolf Ehrmanntraut, Senior Manager Business Management 3D Technology Solutions bei Ingram Micro. Die Veranstaltung richtet sich an Fachhandelspartner sowie 3D-Designer, -Konstrukteure und -Dienstleister. Künftig sollen weitere, aufbauende Seminare stattfinden, in denen ausgewählte Rechtsthemen vertieft werden.
Weitere Informationen zu dem kostenpflichtigen Seminar sowie die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Fachhändler per E-Mail an 3d(at)ingrammicro.com.