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Inter-ES 10.10.2018

Satzung an „gelebte Praxis“ angepasst

Im Zuge einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung, am 26. September, hat die Großhandelskooperation Inter-ES in ihrer Nürnberger Zentrale die Satzung an die Marktbedürfnisse angepasst. „Die seit Jahren gelebte Praxis ist nun auch in der aktuellen Satzung verankert, die seit dem 1. Oktober gültig ist“, erklärte Geschäftsführer Wolfgang Möbus.

Wolfgang Möbus, Geschäftsführer der Inter-ES
Wolfgang Möbus, Geschäftsführer der Inter-ES

Der wesentliche Tagesordnungspunkt der Abstimmung sei damit die teilweise Neufassung und Änderung des § 5 gewesen, der die „Mitwirkungspflichten“ des bestehenden Inter-ES-Gesellschaftervertrages beschreibe. Das Abstimmungsergebnis fiel einstimmig für diese Änderungen aus.

Die Mitwirkungspflichten beschränken sich zukünftig auf die Teilnahme an der Zentralregulierung und an den Gesellschafterversammlungen. Alle weiteren Angebote stellen ab sofort Inter-ES-Dienstleistungen dar. An diesen können die Gesellschafter teilnehmen, müssen es aber nicht im Gegensatz zur bisherigen Regelung. Auch Doppelmitgliedschaften in vergleichbaren Kooperationen oder separaten Marketinggruppen seien nun ausdrücklich zulässig.

Dazu Wolfgang Möbus: „Mit dieser Satzungsänderung will die Inter-ES auch außenstehende Interessenten und Marketinggruppen die bisherigen Einstiegshürden nehmen.“ Ebenso signalisiere die Inter-ES damit ihre Bereitschaft, auch solche PBS-Unternehmen als Gesellschafter in die Inter-ES aufzunehmen, die vorrangig nur die Zentralregulierung nutzen und damit die eigenen Erträge für ihr Unternehmen verbessern wollen.“
www.inter-es.de