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Adveo Deutschland 12.11.2018

Insolvenzverfahren in Eigenregie beantragt

Die Geschäftsführung der Adveo Deutschland GmbH hat am vergangenen Donnerstag beim zuständigen Amtsgericht in Gifhorn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt.

Logo Adveo
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Der Antrag war geboten, nachdem die spanische Muttergesellschaft seit Mitte Oktober 2018 einem außergerichtlichen Gläubigerschutz nach spanischem Recht in Form eines Moratoriums zu deren weiteren Sanierung untersteht.

Der Geschäftsbetrieb der Adveo Deutschland, die derzeit rund 160 Mitarbeiter beschäftigt und zuletzt einen Jahresumsatz von 85 Millionen Euro erwirtschaftete, wird in vollem Umfang fortgeführt.

„Vertrieb und Service gehen ohne Einschränkungen weiter”, betonte Adveo-Geschäftsführer Sven Pelka. „Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass unsere Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung von Angebot und Service funktionieren. Alle Leistungen werden wieder pünktlich und in ursprünglicher Qualität erbracht.“ Anfang 2018 hatte Sven Pelka die Geschäftsführung der Adveo Deutschland GmbH übernommen. Der neue Geschäftsführer setzte mit Erfolg ein umfassendes Reorganisationsprogramm um. Allerdings belasten nach wie vor hohe Altschulden und Altlasten das Unternehmen.

Um die Sanierungsanstrengungen der Adveo Deutschland weiter voranzutreiben wurde der erfahrene Restrukturierungsexperte Jan Metzner von Elsässer Restrukturierung zum Generalbevollmächtigten bestellt. „Adveo Deutschland ist sanierungsfähig, im Kern ein gesundes und wettbewerbsfähiges Unternehmen”, erklärte Metzner. „Das Unternehmen hat in den letzten Monaten wichtige und notwendige Schritte auf dem Weg zur Sanierung unternommen“, betonte Metzner weiter. „Die Eigenverwaltung bietet uns den geeigneten rechtlichen Rahmen, um die Sanierung in enger Abstimmung mit den Gläubigern zu Ende zu bringen und Adveo in Deutschland langfristig wieder auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.“ Wichtige Kunden und Partner haben dem Unternehmen bereits ihre Unterstützung zugesagt.

In der Eigenverwaltung setzt das zuständige Amtsgericht keinen Insolvenzverwalter, sondern einen sogenannten Sachwalter ein. Dieser überwacht ähnlich wie ein Aufsichtsrat das Verfahren im Interesse der Gläubiger. Als vorläufige Sachwalterin wurde Dr. Stefanie Zulauf von der Kanzlei Eckert Rechtsanwälte bestellt.
www.adveo.de