Biuromax

Biuromax: Tonerkompetenz für den deutschen Markt

Mit kompatiblen Tonerkartuschen, technischer Beratung und kurzen Lieferwegen richtet sich Biuromax an den Fachhandel. Der polnische Anbieter bringt mehr als 35 Jahre Erfahrung mit. mehr…

Lyreco

Lyreco: Mehr als Bürobedarf —Beschaffung neu gedacht

Zum 100-jährigen Bestehen positioniert sich Lyreco in Österreich als Partner für eine Arbeitswelt, die von Kostendruck, Nachhaltigkeit und neuen Anforderungen geprägt ist. mehr…

Maik Fischer, Director Orgatec

„Das Büro muss heute mehr sein als ein Ort zum Arbeiten“

Maik Fischer, Director Orgatec, spricht über Markttrends, neue Geschäftsfelder und die Zukunft der internationalen Leitmesse für Workspace und Contract Solutions. mehr…

Brother

Brother: Neue Spot Cooler für Profianwendungen

Der Bedarf an flexiblen Kühllösungen für Arbeitsplätze wächst. Brother erweitert sein Portfolio um zwei mobile PureDrive Spot Cooler für Industrie, Gewerbe und Handel. mehr…

HDE 20.03.2019

Keine Quellensteuer für Onlinewerbung

Inländische Unternehmen müssen keinen Steuerabzug für Ihre Onlinewerbung bei ausländischen Großkonzernen wie Google, Facebook, Instagram befürchten. Darauf einigten sich Bund und Länder.

Google
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„Das ist eine gute Nachricht“, sagt der HDE-Steuerexperte Jochen Bohne. „Eine Quellensteuerpflicht hätte die Unternehmen erheblich belastet, zum Teil rückwirkend.“ Der deutsche Werbetreibende kann die Quellensteuer aufgrund vertraglicher Ausschlüsse in aller Regel nicht an die ausländischen Unternehmen weiterbelasten. In der Konsequenz hätte sich Onlinewerbung für die Einzelhändler massiv verteuert. Für viele Unternehmen in Deutschland ist Onlinewerbung unverzichtbar, um national und international wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Rechtsfrage, ob bei entsprechenden Zahlungen an ausländische Anbieter vom inländischen Werbetreibenden ein Steuerabzug vorzunehmen ist, hat dementsprechend für Verunsicherung bei den Unternehmen gesorgt.
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