Groupe Hamelin: Frischer Wind im Handel

Groupe Hamelin: Frischer Wind im Handel

Mit der Übernahme von Pelikan und Herlitz stärkt Hamelin seine Marktposition und baut seine Vertriebsstrukturen gezielt aus. Stefan Warkalla und Bert Janssen erläutern im Interview ihre Strategien. mehr…

Wie Ihre Stimme Ihre Überzeugungskraft schmälert

Wie Ihre Stimme Ihre Überzeugungskraft schmälert

Die Stimme ist mehr als ein reines Kommunikationsmittel – sie beeinflusst, wie wir wahrgenommen werden. Anja Kuhn beleuchtet, wie wir unsere stimmliche Präsenz gezielt nutzen können. mehr…

UPM Raflatac

Nachhaltigkeit haftet jetzt besser denn je

Mit plastikfreien Verpackungen und starker Klebkraft setzt UPM Raflatac neue Maßstäbe für nachhaltige Haftnotizen. Der Handel profitiert Produktinnovationen mit klaren Vorteilen für den Alltag. mehr…

HDE 20.03.2019

Keine Quellensteuer für Onlinewerbung

Inländische Unternehmen müssen keinen Steuerabzug für Ihre Onlinewerbung bei ausländischen Großkonzernen wie Google, Facebook, Instagram befürchten. Darauf einigten sich Bund und Länder.

Google
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„Das ist eine gute Nachricht“, sagt der HDE-Steuerexperte Jochen Bohne. „Eine Quellensteuerpflicht hätte die Unternehmen erheblich belastet, zum Teil rückwirkend.“ Der deutsche Werbetreibende kann die Quellensteuer aufgrund vertraglicher Ausschlüsse in aller Regel nicht an die ausländischen Unternehmen weiterbelasten. In der Konsequenz hätte sich Onlinewerbung für die Einzelhändler massiv verteuert. Für viele Unternehmen in Deutschland ist Onlinewerbung unverzichtbar, um national und international wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Rechtsfrage, ob bei entsprechenden Zahlungen an ausländische Anbieter vom inländischen Werbetreibenden ein Steuerabzug vorzunehmen ist, hat dementsprechend für Verunsicherung bei den Unternehmen gesorgt.
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