Hamelin

Hamelin: Strategie nach der Integration

Die Integration von Pelikan und herlitz hat Hamelin strategisch gestärkt. Gleichzeitig zeigte sich, wie anspruchsvoll die Zusammenführung internationaler Marken sein kann. Mehr im Interview ... mehr…

Krise ist das neue Normal

Krise ist das neue Normal

Die Konsumlaune bleibt fragil, Plattformen aus Fernost setzen neue Preisanker. Dr. Kai Hudetz vom IFH Köln erklärt, warum 2026 kein Übergangsjahr wird, sondern ein Stresstest für den Handel. mehr…

UMP 3-4 2026

Haftnotizen von der Rolle

Mit den UPM Notes zeigt UPM, wie sich dieses klassische Produkt durch neue Materialien, recyclingfähige Verpackungen und innovative Formate nachhaltiger und funktionaler weiterentwickeln lässt. mehr…

HDE 20.03.2019

Keine Quellensteuer für Onlinewerbung

Inländische Unternehmen müssen keinen Steuerabzug für Ihre Onlinewerbung bei ausländischen Großkonzernen wie Google, Facebook, Instagram befürchten. Darauf einigten sich Bund und Länder.

Google
Google

„Das ist eine gute Nachricht“, sagt der HDE-Steuerexperte Jochen Bohne. „Eine Quellensteuerpflicht hätte die Unternehmen erheblich belastet, zum Teil rückwirkend.“ Der deutsche Werbetreibende kann die Quellensteuer aufgrund vertraglicher Ausschlüsse in aller Regel nicht an die ausländischen Unternehmen weiterbelasten. In der Konsequenz hätte sich Onlinewerbung für die Einzelhändler massiv verteuert. Für viele Unternehmen in Deutschland ist Onlinewerbung unverzichtbar, um national und international wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Rechtsfrage, ob bei entsprechenden Zahlungen an ausländische Anbieter vom inländischen Werbetreibenden ein Steuerabzug vorzunehmen ist, hat dementsprechend für Verunsicherung bei den Unternehmen gesorgt.
www.einzelhandel.de