Wie Ihre Stimme Ihre Überzeugungskraft schmälert

Wie Ihre Stimme Ihre Überzeugungskraft schmälert

Die Stimme ist mehr als ein reines Kommunikationsmittel – sie beeinflusst, wie wir wahrgenommen werden. Anja Kuhn beleuchtet, wie wir unsere stimmliche Präsenz gezielt nutzen können. mehr…

Groupe Hamelin: Frischer Wind im Handel

Groupe Hamelin: Frischer Wind im Handel

Mit der Übernahme von Pelikan und Herlitz stärkt Hamelin seine Marktposition und baut seine Vertriebsstrukturen gezielt aus. Stefan Warkalla und Bert Janssen erläutern im Interview ihre Strategien. mehr…

UPM Raflatac

Nachhaltigkeit haftet jetzt besser denn je

Mit plastikfreien Verpackungen und starker Klebkraft setzt UPM Raflatac neue Maßstäbe für nachhaltige Haftnotizen. Der Handel profitiert Produktinnovationen mit klaren Vorteilen für den Alltag. mehr…

Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) 02.01.2025

Neu in 2025: Wichtige Änderungen in Europa

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Neuerungen für Verbraucher in Europa – von neuen Bankdienstleistungen bis hin zu nachhaltigen Lösungen im Alltag. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.

© © Adobe Stock / Tania

Kostenfreie Sofortüberweisungen in Euro
Ab dem 9. Januar 2025 müssen Banken in allen 20 Euro-Ländern Echtzeitüberweisungen ohne Zusatzgebühren entgegennehmen. Ab dem 9. Oktober 2025 wird auch der Versand von Sofortüberweisungen kostenlos sein. Verbraucher können dann rund um die Uhr in Sekundenschnelle Geld überweisen – ohne zusätzliche Kosten. Für Länder mit anderen Währungen wie Polen oder Schweden gilt eine längere Übergangsfrist (Verordnung (EU) 2024/88).

Einheitliches Ladekabel: USB-C wird Standard
Seit dem 28. Dezember 2024 ist der USB-C-Anschluss der Standard für alle neuen Kleingeräte wie Smartphones, Tablets, Kopfhörer und E-Reader. Ab Frühjahr 2026 gilt die Regelung auch für Laptops. Diese Entscheidung soll nicht nur das Leben der Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtern, sondern auch die Umwelt entlasten (Richtlinie (EU) 2022/2380).

Elektronische Einreisegenehmigung für Großbritannien
Ab dem 2. April 2025 benötigen Reisende aus Deutschland und anderen EU-Staaten für die Einreise nach Großbritannien eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Die ETA kostet 10 Pfund (ca. 12 Euro), ist zwei Jahre gültig und digital mit dem Reisepass verknüpft. Die Beantragung erfolgt online. Die Genehmigung wird innerhalb von 72 Stunden erteilt. Wichtig: Beantragen Sie die ETA nur über die offizielle Seite gov.uk, um erhöhte Gebühren durch Vermittler zu vermeiden.

Barrierefreiheit wird verpflichtend: Der European Accessibility Act
Mit dem European Accessibility Act (EAA) müssen ab dem 28. Juni 2025 bestimmte Produkte und Dienstleistungen wie Webseiten, Apps, E-Books oder Selbstbedienungsterminals für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Die Regelung betrifft Unternehmen, die solche Produkte und Dienstleistungen anbieten. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro sind von der Verpflichtung ausgenommen. Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, müssen mit Sanktionen rechnen.
evz.de