Einheitlicher europäischer Kaufvertrag 10.11.2011

Kaufvertrag: Leichterer Einkauf im Ausland

Gemeinsame, fakultative Regeln für Käufe würden grenzübergreifende Geschäfte vereinfachen, den Unternehmen Kosten sparen und den Verbrauchern mehr Auswahl und erhöhten Schutz bringen.

Kaufvertrag
Kaufvertrag

Der europäische Einheitsmarkt hat in den letzten 20 Jahren viele Vorteile gebracht, von billigeren Flugreisen bis hin zu niedrigeren Roamingkosten für Mobiltelefongespräche. Es bestehen aber immer noch Hindernisse im grenzübergreifenden Handel, beispielsweise die Unterschiede beim Kaufrecht zwischen den einzelnen EU-Ländern.

Den Händlern, die aufgrund der dadurch erforderlichen umständlichen und kostspieligen Prozedur abgeschreckt werden, entgehen jedes Jahr Geschäfte in Höhe von insgesamt mindestens 26 Milliarden Euro.

Der vorgeschlagene europäische Kaufvertrag  brächte in mehrfacher Hinsicht Vorteile: Vereinfachung des grenzübergreifenden Handels, mehr Wahlmöglichkeiten für die Kunden, niedrigere Preise und EU-weit gleich hoher Schutz der Verbraucherrechte.

Bei Lieferung eines fehlerhaften Produkts könnten Kunden zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen: Rücktritt vom Vertrag, Rückerstattung, Ersatz, Reparatur oder Preisnachlass.

Darauf hätten auch Verbraucher Anspruch, die (gegen Bezahlung) Musik, Filme, Software oder andere digitale Produkte vom Internet heruntergeladen haben. Derzeit geben 44 Prozent der Europäer  an, dass sie nicht im Ausland kaufen, weil sie sich ihrer Rechte nicht sicher sind.

Impulse für den Handel

Die neuen Regeln würden die nationalen Rechtsvorschriften nicht ersetzen; doch es stünde den einzelnen Ländern frei, diese in das nationale Recht überzuführen. Sie sind lediglich als Möglichkeit für Händler gedacht, bei einem Verkauf in einem anderen EU-Land einen fakultativen Kaufvertrag anzubieten. Der Vertrag käme nur zustande, wenn er vom Verkäufer angeboten und vom Käufer akzeptiert würde.

Händler, die den gemeinsamen europäischen Kaufvertrag anbieten, müssten sich nicht mehr mit verschiedenen nationalen Systemen abquälen und hätten somit einen geringeren Kostenaufwand.

Derzeit müssen Unternehmen bei grenzübergreifenden Geschäften in der EU den Kaufvertrag unter Umständen an bis zu 26 unterschiedliche nationale Varianten anpassen, übersetzen lassen und Rechtsberater in Anspruch nehmen. Die diesbezüglichen Kosten belaufen sich auf durchschnittlich 10 000 Euro für jeden Markt. Für die Anpassung ihres Internetauftritts müssen die Unternehmen möglicherweise im Schnitt weitere 3 000 Euro auf den Tisch legen.

Aus einer Umfrage  geht hervor, dass 71 Prozent der europäischen Unternehmen für sämtliche Geschäfte mit Kunden in anderen EU-Ländern den einheitlichen europäischen Kaufvertrag benutzen würden, wenn es einen solchen Vertrag gäbe. 

Der Vorschlag muss nun von den Regierungen der EU-Länder und vom Europäischen Parlament verabschiedet werden. Das EP hat sich bereits bei einer früheren Abstimmung in diesem Jahr für den gemeinsamen europäischen Kaufvertrag ausgesprochen. Weitere Informationen Europäische Kommission