Pelikan AG 22.06.2015

Verlängerung der Frist zur Durchführung der Kapitalerhöhung beschlossen

Die Aktionäre der Pelikan AG haben auf der ordentlichen Hauptversammlung der Pelikan AG die Verlängerung der Frist zur Durchführung der Kapitalerhöhung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Dezember 2014 zu Tagesordnungspunkt 1 lit. j) Satz 1 beschlossen.

Die Frist zur Durchführung der Kapitalerhöhung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Dezember 2014 zu Tagesordnungspunkt 1 lit. j) Satz 1 wurde um sechs Monate verlängert und läuft nun bis zum 19. Dezember 2015.
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