Avery Zweckform 07.06.2018

Patentverfahren gegen Newell Brands gewonnen

Seit Oktober 2015 bietet Avery Zweckform Rollenetiketten für den Gebrauch in Dymo-Druckern an. Dymo ist eine Marke von Sanford, der Office Products Sparte von Newell Brands. Um die Vermarktung zu verhindern, hatte Dymo Ende 2015 eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Düsseldorf beantragt. Diese mussten die Anwälte nun zurückziehen.

Avery Zweckform Logo
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Behauptet wurde von Seiten Newell Brands, dass die Avery Zweckform Rollenetiketten für Dymo-Drucker die Dymo-Patente EP 1 718 472 und EP 0 934 168 verletzen würden. Das Landgericht äußerte Zweifel an der Rechtsbeständigkeit beider Patente in der Verhandlung im Februar 2016, woraufhin die Anwälte Sanfords den Antrag zurücknahmen.

Um Rechtssicherheit für seine Kunden zu schaffen, hatte Avery Zweckform bereits vor Markteinführung der 100 Prozent kompatiblen Rollenetiketten für Dymo-Drucker die rechtliche Lage prüfen lassen. Konsequent wurden letztlich beide Patente dem Bundespatentge-richt zur Überprüfung vorgelegt: Nach mehr als drei Jahren wurden in der Verhandlung am 12. April 2018 beide Sanford-Patente (EP 1 718 472 und EP 0 934 168) vom Bundespatentgericht für nicht rechtsbeständig erklärt; die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Damit bestätigte das Bundespatentgericht die Einschätzung des Landgerichts Düsseldorf.

Dymos hatte auch auf Basis verschiedener Gemeinschaftsgeschmacksmuster, die sich auf die Rückseitengestaltung ihrer Rollenetiketten beziehen, ein am 24. März 2016 verkündetes, rechtskräftiges Urteil des Landgericht Hamburg erwirkt, dementsprechend die Avery Zweckform GmbH bestimmte Rollenetiketten nicht mehr ausliefern darf, die diese Geschmacksmuster verletzen. Vorsorglich hatte Avery Zweckform bereits im Februar 2016 die Druckmarken auf den Rollenetiketten derart angepasst, dass diese nicht mehr in den Geltungsbereich der Geschmacksmuster fallen, aber weiterhin reibungslos in dem Dymo Labelwriter funktionieren.

Durch diese Anpassung und die aktuellen Entscheidungen des Bundespatentgerichts wird erneut bestätigt, dass die Avery Zweckform Rollenetiketten für Dymo-Drucker uneingeschränkt vermarktet werden können. Avery Zweckform bietet Anwendern ein attraktives Rollenetiketten-Sortiment an: neben permanent haftenden, teilweise sogar blickdichten Rollenetiketten und wiederablösbaren Rollenetiketten gibt es strapazierfähige Rollenetiketten aus Spezialfolie und Rollenetiketten zur Namenskennzeichnung. Topseller und Spezial-Etiketten gibt es auch in kleinen Packungsgrößen – und damit auch passend für diejenigen, die ihren Einzeletikettendrucker nur hin und wieder benutzen.
www.avery-zweckform.com