Händlerbund 17.07.2019
Bundeskartellamt erwirkt mehr Rechte
Amazon-Händler dürfen künftig nach geänderten Geschäftsbedingungen agieren, die Amazons Rechte in weiten Teilen auf ein europäisches Standardmaß regulieren. Amazon wird auf den Online-Marktplätzen in Deutschland und Europa binnen 30 Tagen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entsprechend anpassen.

Der Händlerbund begrüßt weitreichende Änderungen in Amazons Geschäftsbedingungen, die im Zuge eines Verfahrens mit dem Bundeskartellamt vereinbart wurden.
„Als Interessenvertretung haben wir gezeigt, dass die kontinuierliche Arbeit und langjährige Erfahrung in der Rechtsberatung unserer Mitglieder letztlich zum Erfolg geführt haben. Wir sind froh und stolz, dass durch die Einwilligung von Amazon nun deutliche Verbesserungen für unsere Marktplatz-Händler erreicht werden konnten. Der Händlerbund hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Belange seiner Mitglieder zu vertreten und wird dieses Ziel gegenüber Marktteilnehmern oder dem EU-Parlament auch in Zukunft weiterverfolgen”, sagt Florian Seikel, Director Public Affairs & Verbandswesen beim Händlerbund.
Die Änderungen betreffen unter anderem den einseitigen Haftungsausschluss zugunsten von Amazon, der in Zukunft gleichberechtigt gilt und bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nicht länger besteht. Zudem wird der Gerichtsstand bei Streitigkeiten von ausschließlich Luxemburg teilweise auch auf inländische Gerichte ausgeweitet. Die größte Erleichterung für viele Online-Händler wird jedoch die Neuregelung bezüglich Kontensperrungen durch Amazon sein. Während diese bislang spontan erfolgten, bedarf es nun einer Begründung und Information, inwieweit eine Gefährdung und Rechtsverletzungen durch einen Händler vorliegt.
Händlerbund begleitet Verfahren
Im November 2018 eröffnete das Bundeskartellamt ein Verfahren aufgrund zahlreichen Beschwerden von Amazon-Händlern, das der Händlerbund begleitete. Bei mehreren Besuchen mit dem Bundeskartellamt, zuletzt am vergangenen Freitag, verfolgten Juristen und Verbandsvertreter des Händlerbundes die Verhandlungen. Der Händlerbund betreut seit mehr als zehn Jahren Amazon-Händler und konnte die Interessen und Bedürfnisse seiner Mitglieder vor dem Bundeskartellamt fundiert darlegen.
In Zukunft erwartet der Händlerbund die kontinuierliche Anwendung der vereinbarten Geschäftsbedingungen durch Amazon. In den Bereichen der Datentransparenz und bei der Durchsetzung geltender Regelungen für Amazon-Händler, die aus Drittländern auf dem europäischen Markt verkaufen, sieht der Händlerbund weiterhin Handlungsbedarf. Im Rahmen der europaweiten P2B-Verordnung sollen bis Juli 2020 weitere Regelung für den rechtssicheren Handel geschaffen werden.
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