H+Z 08.01.2021

Baden-Württemberg lockert Maßnahmen für den PBS-Handel

Baden-Württemberg zählt zu den Bundesländern, das die Regelungen für den Einzelhandel bislang mit am strengsten getroffen hat. Nun meldet die IHK Rhein-Neckar auf ihrer Internetseite, dass im Rahmen der Verlängerung des Lockdowns bis zum 31. Januar 2021 Änderungen zu Gunsten des Einzelhandels vorgenommen wurden.

Am 5. Januar 2021 hat sich das Land Baden-Württemberg entschieden, ab dem 11. Januar 2021 wieder Abholangebote im Handel zu erlauben. Die Corona-Verordnung wird so angepasst, dass der sogenannte „Click & Collect-Service“ wieder möglich ist. Kunden können so im Internet oder per Telefon Ware bei einem Einzelhändler bestellen, einen Abholtermin vereinbaren und die Ware selbst abholen. […]

Quelle: rhein-neckar.ihk24.de

Der Internetseite der Landesregierung Baden-Württemberg ist zu entnehmen, dass Bürofachmärkte und Copyshops öffnen dürfen:
[…]

Darf unter Auflagen geöffnet oder möglich bleiben:
[…]
- Bürofachmärkte (nur Verkauf von Postartikel und Schreibwaren)
- Copyshops
[…]
- Poststellen und Paketdienste
[…]
- Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf
Quelle: www.baden-wuerttemberg.de

Oben genannte Regelung lässt den Schluss zu, dass somit auch Schreibwarenläden öffnen dürfen, die keine Postannahme sind oder Zeitschriften führen und daher bislang geschlossen bleiben mussten.
Weitere Informationen zum Nachlesen: FAQ Corona Verordnung

Schon im Dezember gab es neue Ausnahmen in Bayern, jetzt in Baden-Württemberg…

Zusammengetragen wurden diese Informationen von Hofmann+Zeiher in Pfungstadt. Der Großhändler rät dazu, weiter die regionale Presse zu verfolgen und vor Ort nachzufragen. Eine Übersicht mit Links zu den Regierungsseiten für jedes Bundesland finden Sie
auf der H+Z-Seite. Bitte klicken Sie hier!

Die Erfahrungen des ersten Lockdown zeigen, dass die Regelungen teils lokal sehr unterschiedlich ausgelegt werden. Um sicher zu gehen, informieren Sie sich bitte auf der offiziellen Seite Ihres Bundeslandes und sprechen Sie mit den lokalen Ordnungsbehörden.
www.hofmannundzeiher.de