Streit Service & Solution 28.07.2021
Hybride Arbeitsmodelle werden gefördert
Der Bürodienstleister Streit aus Hausach setzt weiterhin auf die Arbeit im Homeoffice und auf eine eingespielte Vertrauenskultur. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Streit können entgegen dem allgemeinen Trend frei entscheiden weiter von Zuhause aus zu arbeiten. Vertrauen zählt zu den maßgeblichen Werte der Unternehmenskultur bei Streit.

Das Auslaufen der „Bundesnotbremse“ am 30. Juni bedeutet zwar das Ende der Homeoffice-Pflicht und viele Unternehmen rufen daher aktuell ihre Mitarbeitenden wieder vollständig zurück in die Büros. Doch bei Streit ist man vom zukunftsweisenden hybriden Arbeitsmodell überzeugt. „Damit möchten wir bei Streit ein Zeichen setzen. Wir sehen uns in einer Vorreiterrolle im Hinblick auf NewWork-Arbeitsweisen“, sagt Geschäftsführer Marc Fuchs, „deshalb bieten wir für jeden Büromitarbeiter und für jede Büromitarbeiterin weiterhin die Möglichkeit an, im Homeoffice tätig zu sein“.
Vertrauen ist außerdem einer der maßgeblichen Werte der Unternehmenskultur bei Streit. Dieses Vertrauen möchte das Hausacher Unternehmen gleichzeitig weiter stärken. Es sieht große Pluspunkte in der hybriden Arbeitsweise. „Die Zeit des Lockdowns hat uns auch die Vorteile des Arbeitens im Homeoffice aufgezeigt“, berichtet Marc Fuchs, „diesen Lerneffekt nehmen wir gerne mit“.
Die Geschäftsleitung hat ebenso entscheiden, künftig in die Ausstattung der Homeoffices der “MitSTREITer” zu investieren. Zur Ausstattung zählen neben dem technischen Equipment, wie Notebook, Monitor, Tastatur, Headset und Dockingstation auch Büromöbel. So erhält jeder MitSTREITer auf Wunsch einen höhenverstellbaren Schreibtisch, einen Bürostuhl und eine Tischleuchte für das Homeoffice zur Verfügung gestellt.
“Diese Investition tätigen wir sehr gerne und aus voller Überzeugung”, sagt der Streit-Geschäftsführer, “denn der in unserer Unternehmenskultur verankerte Great place to Work-Gedanke endet nicht im Büro, sondern hat auch den Menschen im Homeoffice im Blick. Für uns steht fest: das Wohlbefinden unserer MitSTREITer trägt nachweislich zu unserem Unternehmenserfolg bei.”
Aus Infektionsschutzgründen gilt grundsätzlich im gesamten Firmengebäude von Streit weiterhin die Maskenpflicht. Ausgenommen sind Büroarbeitsplätze, die einen Abstand von 1,5 Metern ermöglichen. Hygiene- und Abstandsregelungen zum Schutz der Belegschaft sind in den Firmenalltag und in alle Prozesse integriert.
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