InterES / AC Mailand 17.11.2021
AC Mailand verliert gegen InterES
Mit seiner gewünschten Registrierung des AC Milan Bildzeichens für Schreibwaren und Büroartikel ist der italienische Fußballverein aus Mailand vor dem Gericht der Europäischen Union gegen die InterES aus Nürnberg auf ganzer Linie gescheitert. Die Klage des Vereins gegen die Nürnberger wurde in vollem Umfang abgewiesen. Dem Urteil vom 10. November 2021 ging ein jahrelanger Rechtstreit voraus.

Mit 18 nationalen Meistertiteln, fünf nationalen Pokalsiegen, dem siebenmaligen Gewinn des Europapokals der Landesmeister bzw. der UEFA Champions League, dem viermaligen Gewinn des Weltpokals, zwei Erfolgen im Europapokal der Pokalsieger und fünf Siegen im UEFA Super Cup zählt der AC Milan (AC Mailand) zu den erfolgreichsten Fußballvereinen der Welt. Gegen die Handelsmannschaft InterES – mit Wolfgang Möbus als Kapitän an der Spitze – mussten die Italiener nun klein beigeben. Die Verbundgruppe wollte sich die Rechte an der Eigenmarke “Milan” nicht einfach aus der Hand nehmen lassen.
Im Februar 2017 beantragte der italienische Fußballverein AC Milan gemäß der Unionsmarkenverordnung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eine internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union für das Bildzeichen “AC Milan” und zwar u. a. für Schreibwaren und Büroartikel.
Zwei Monate später legte die InterES Widerspruch gegen die beantragte Registrierung ein. Zur Begründung verwies sie auf die bereits 1984 angemeldete und 1988 eingetragene deutsche Wortmarke “Milan”, die sich u. a. auf Waren bezieht, die mit den vom Antrag des AC Mailand erfassten Waren im Wesentlichen identisch sind oder ihnen ähneln. Das Nürnberger Unternehmen vertritt die Auffassung, dass die Registrierung der angemeldeten Marke aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit der älteren Marke eine Gefahr der Verwechslung beim deutschen Publikum hervorrufen könne.
Mit Entscheidung vom 14. Februar 2020 gab das EUIPO dem Widerspruch vollumfänglich statt. Gegen diese Entscheidung erhob der AC Mailand schließlich Klage beim Gericht der Europäischen Union. Mit seinem am 10. November 2021 verkündeten Urteil wies das Gericht die Klage nun in vollem Umfang ab.
Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg bestätigte, dass das Zeichen, welches das Wappen des Fußballvereins AC Mailand darstellt, nicht Gegenstand einer internationalen Registrierung als Marke mit Benennung der Europäischen Union für Schreibwaren und Büroartikel sein kann. Die starke phonetische Ähnlichkeit und die mittlere visuelle Ähnlichkeit dieses Zeichens im Vergleich zur älteren deutschen Wortmarke “Milan” rufen eine Gefahr der Verwechslung bei den Verbrauchern hervor, sodass nicht beide Zeichen gleichzeitig in der Union Schutz genießen können.
Für den Verein der Serie A ist das sicher ein herber Rückschlag. Aktuell steht der AC Milan zwar auf Platz 2 der italienischen Tabelle. Beim Derby am 7. November 2021 gegen den Lokalrivalen Inter Mailand (Serie A: Platz 3) konnten die Fußballer noch mit einem 1:1 vom Platz gehen. Mit der Härtnäckigkeit einer InterES hatten sie allerdings nicht gerechnet.
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curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=T-353/20
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