Hamelin

Hamelin: Strategie nach der Integration

Die Integration von Pelikan und herlitz hat Hamelin strategisch gestärkt. Gleichzeitig zeigte sich, wie anspruchsvoll die Zusammenführung internationaler Marken sein kann. Mehr im Interview ... mehr…

Utax

UTAX: IT-Sicherheit beim Drucken und Scannen

Drucker und MFP sind oft blinde Flecken der IT-Sicherheit, obwohl sie sensible Daten verarbeiten; mit NIS-2 wächst der Druck, weshalb UTAX seine Systeme ab Werk umfassend absichert und erweitert. mehr…

UMP 3-4 2026

Haftnotizen von der Rolle

Mit den UPM Notes zeigt UPM, wie sich dieses klassische Produkt durch neue Materialien, recyclingfähige Verpackungen und innovative Formate nachhaltiger und funktionaler weiterentwickeln lässt. mehr…

Krise ist das neue Normal

Krise ist das neue Normal

Die Konsumlaune bleibt fragil, Plattformen aus Fernost setzen neue Preisanker. Dr. Kai Hudetz vom IFH Köln erklärt, warum 2026 kein Übergangsjahr wird, sondern ein Stresstest für den Handel. mehr…

Haftung 18.05.2010

Kein WLAN ohne Passwort

Die Ära der Freiheit im Netz geht zu Ende: Im Schutze der Anonymität konnte man sich bisher ganz einfach illegal Musik runterladen, Filme anschauen und auf zweifelhaften Webseiten herumtreiben – man musste sich nur über das ungesicherte Drahtlos-Netzwerk seines Nachbarn einwählen.

Dieser wird sich in Zukunft jedoch zweimal überlegen, ob er wirklich auf Passwörter und andere Schutzmechanismen verzichten will. Bis zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich das Frankfurter Plattenlabel 3p durch die Instanzen geklagt, weil seine Musik über so genanntes File-Sharing illegal verbreitet wurde. Schadensersatz und Abmahnkosten wollte es erstreiten – und zwar von dem Inhaber des Internetanschlusses, der dafür genutzt wurde. Dieser sah sich wohl schon als Sieger aus dem Rechtsstreit hervorgehen, konnte er doch beweisen, dass er zum Zeitpunkt des illegalen Filesharings gar nicht im Lande war – ergo seinen Internetanschluss gar nicht nutzen konnte. Trotz dieser eigentlich logischen Argumentation hat er jedoch die Schärfe des Gesetzes zu spüren bekommen: Wer ein WLAN betreibt, ist verpflichtet es durch sichere Passwörter angemessen zu schützen. Andernfalls drohen Unterlassungsklagen. Zum Schadensersatz ist aber auch weiterhin nur verpflichtet, wer die kriminelle Handlung selbst vorgenommen hat.