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Monday, 29. December 2026
Haftung 18.05.2010
Die Ära der Freiheit im Netz geht zu Ende: Im Schutze der Anonymität konnte man sich bisher ganz einfach illegal Musik runterladen, Filme anschauen und auf zweifelhaften Webseiten herumtreiben – man musste sich nur über das ungesicherte Drahtlos-Netzwerk seines Nachbarn einwählen.
Dieser wird sich in Zukunft jedoch zweimal überlegen, ob er wirklich auf Passwörter und andere Schutzmechanismen verzichten will. Bis zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich das Frankfurter Plattenlabel 3p durch die Instanzen geklagt, weil seine Musik über so genanntes File-Sharing illegal verbreitet wurde. Schadensersatz und Abmahnkosten wollte es erstreiten – und zwar von dem Inhaber des Internetanschlusses, der dafür genutzt wurde. Dieser sah sich wohl schon als Sieger aus dem Rechtsstreit hervorgehen, konnte er doch beweisen, dass er zum Zeitpunkt des illegalen Filesharings gar nicht im Lande war – ergo seinen Internetanschluss gar nicht nutzen konnte. Trotz dieser eigentlich logischen Argumentation hat er jedoch die Schärfe des Gesetzes zu spüren bekommen: Wer ein WLAN betreibt, ist verpflichtet es durch sichere Passwörter angemessen zu schützen. Andernfalls drohen Unterlassungsklagen. Zum Schadensersatz ist aber auch weiterhin nur verpflichtet, wer die kriminelle Handlung selbst vorgenommen hat.