Häfft-Verlag

Erfolgreicher Schulstart mit Verkaufs-Displays

Mit Verkaufs-Displays und klarer Warenstruktur unterstützt der Häfft-Verlag den Fachhandel. Auffällige Topper und übersichtliche Zweitplatzierungen sollen Bestseller und Neuheiten sichtbar machen. mehr…

TA Triumph-Adler.

In fünf Schritten zum Modern Workplace

Der Modern Workplace ist mehr als Laptop, Software und Cloud-Anwendungen. Welche Bausteine wichtig sind, erläutert Dr. Daniel Wagenführer, General Manager Business Development bei TA Triumph Adler. mehr…

Ingo Dewitz, Vorstand Büroring eG: Umbau unter Druck

Umbau unter Druck

Vorstand Ingo Dewitz erklärt die wirtschaftlichen Hintergründe, die Konsequenzen der Neuausrichtung und wie sich der Büroring künftig als Plattform und Dienstleister positionieren will. mehr…

Utax

UTAX: IT-Sicherheit beim Drucken und Scannen

Drucker und MFP sind oft blinde Flecken der IT-Sicherheit, obwohl sie sensible Daten verarbeiten; mit NIS-2 wächst der Druck, weshalb UTAX seine Systeme ab Werk umfassend absichert und erweitert. mehr…

Haftung 18.05.2010

Kein WLAN ohne Passwort

Die Ära der Freiheit im Netz geht zu Ende: Im Schutze der Anonymität konnte man sich bisher ganz einfach illegal Musik runterladen, Filme anschauen und auf zweifelhaften Webseiten herumtreiben – man musste sich nur über das ungesicherte Drahtlos-Netzwerk seines Nachbarn einwählen.

Dieser wird sich in Zukunft jedoch zweimal überlegen, ob er wirklich auf Passwörter und andere Schutzmechanismen verzichten will. Bis zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich das Frankfurter Plattenlabel 3p durch die Instanzen geklagt, weil seine Musik über so genanntes File-Sharing illegal verbreitet wurde. Schadensersatz und Abmahnkosten wollte es erstreiten – und zwar von dem Inhaber des Internetanschlusses, der dafür genutzt wurde. Dieser sah sich wohl schon als Sieger aus dem Rechtsstreit hervorgehen, konnte er doch beweisen, dass er zum Zeitpunkt des illegalen Filesharings gar nicht im Lande war – ergo seinen Internetanschluss gar nicht nutzen konnte. Trotz dieser eigentlich logischen Argumentation hat er jedoch die Schärfe des Gesetzes zu spüren bekommen: Wer ein WLAN betreibt, ist verpflichtet es durch sichere Passwörter angemessen zu schützen. Andernfalls drohen Unterlassungsklagen. Zum Schadensersatz ist aber auch weiterhin nur verpflichtet, wer die kriminelle Handlung selbst vorgenommen hat.