Brother

Brother: Neue Spot Cooler für Profianwendungen

Der Bedarf an flexiblen Kühllösungen für Arbeitsplätze wächst. Brother erweitert sein Portfolio um zwei mobile PureDrive Spot Cooler für Industrie, Gewerbe und Handel. mehr…

Maik Fischer, Director Orgatec

„Das Büro muss heute mehr sein als ein Ort zum Arbeiten“

Maik Fischer, Director Orgatec, spricht über Markttrends, neue Geschäftsfelder und die Zukunft der internationalen Leitmesse für Workspace und Contract Solutions. mehr…

Biuromax

Biuromax: Tonerkompetenz für den deutschen Markt

Mit kompatiblen Tonerkartuschen, technischer Beratung und kurzen Lieferwegen richtet sich Biuromax an den Fachhandel. Der polnische Anbieter bringt mehr als 35 Jahre Erfahrung mit. mehr…

Lyreco

Lyreco: Mehr als Bürobedarf —Beschaffung neu gedacht

Zum 100-jährigen Bestehen positioniert sich Lyreco in Österreich als Partner für eine Arbeitswelt, die von Kostendruck, Nachhaltigkeit und neuen Anforderungen geprägt ist. mehr…

Haftung 18.05.2010

Kein WLAN ohne Passwort

Die Ära der Freiheit im Netz geht zu Ende: Im Schutze der Anonymität konnte man sich bisher ganz einfach illegal Musik runterladen, Filme anschauen und auf zweifelhaften Webseiten herumtreiben – man musste sich nur über das ungesicherte Drahtlos-Netzwerk seines Nachbarn einwählen.

Dieser wird sich in Zukunft jedoch zweimal überlegen, ob er wirklich auf Passwörter und andere Schutzmechanismen verzichten will. Bis zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich das Frankfurter Plattenlabel 3p durch die Instanzen geklagt, weil seine Musik über so genanntes File-Sharing illegal verbreitet wurde. Schadensersatz und Abmahnkosten wollte es erstreiten – und zwar von dem Inhaber des Internetanschlusses, der dafür genutzt wurde. Dieser sah sich wohl schon als Sieger aus dem Rechtsstreit hervorgehen, konnte er doch beweisen, dass er zum Zeitpunkt des illegalen Filesharings gar nicht im Lande war – ergo seinen Internetanschluss gar nicht nutzen konnte. Trotz dieser eigentlich logischen Argumentation hat er jedoch die Schärfe des Gesetzes zu spüren bekommen: Wer ein WLAN betreibt, ist verpflichtet es durch sichere Passwörter angemessen zu schützen. Andernfalls drohen Unterlassungsklagen. Zum Schadensersatz ist aber auch weiterhin nur verpflichtet, wer die kriminelle Handlung selbst vorgenommen hat.