Desk Sharing Bags von SIGEL

Desk Sharing Bags von SIGEL: flexibel, praktisch und stilvoll

Die Desk Sharing Taschen von SIGEL sind die ideale Lösung für den modernen, flexiblen Arbeitsalltag. Sie ermöglichen den Beschäftigten einen einfachen Wechsel zwischen verschiedenen Arbeitsplätzen. mehr…

Ideal Florian Lehmann

Auf Kurs zur Mission 2030

Florian Lehmann, neuer CEO von Krug + Priester, spricht im Dialog-Interview über Ziele, Wachstum, Weiterentwicklung von Organisation und Vertrieb sowie von zukunftsorientierter Unternehmenskultur. mehr…

UFP

Haushaltsgeräte werden zum Umsatzbringer

UFP Deutschland vertreibt Haushaltsgeräte der Marke Tornado und baut damit sein Portfolio aus. Die Kooperation mit Elaraby macht klar: Kaffeemaschinen und TV sind längst im Bürohandel angekommen. mehr…

Haftung 18.05.2010

Kein WLAN ohne Passwort

Die Ära der Freiheit im Netz geht zu Ende: Im Schutze der Anonymität konnte man sich bisher ganz einfach illegal Musik runterladen, Filme anschauen und auf zweifelhaften Webseiten herumtreiben – man musste sich nur über das ungesicherte Drahtlos-Netzwerk seines Nachbarn einwählen.

Dieser wird sich in Zukunft jedoch zweimal überlegen, ob er wirklich auf Passwörter und andere Schutzmechanismen verzichten will. Bis zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich das Frankfurter Plattenlabel 3p durch die Instanzen geklagt, weil seine Musik über so genanntes File-Sharing illegal verbreitet wurde. Schadensersatz und Abmahnkosten wollte es erstreiten – und zwar von dem Inhaber des Internetanschlusses, der dafür genutzt wurde. Dieser sah sich wohl schon als Sieger aus dem Rechtsstreit hervorgehen, konnte er doch beweisen, dass er zum Zeitpunkt des illegalen Filesharings gar nicht im Lande war – ergo seinen Internetanschluss gar nicht nutzen konnte. Trotz dieser eigentlich logischen Argumentation hat er jedoch die Schärfe des Gesetzes zu spüren bekommen: Wer ein WLAN betreibt, ist verpflichtet es durch sichere Passwörter angemessen zu schützen. Andernfalls drohen Unterlassungsklagen. Zum Schadensersatz ist aber auch weiterhin nur verpflichtet, wer die kriminelle Handlung selbst vorgenommen hat.