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Electronic Cash 08.04.2014

Einheitliche Händlerentgelte bei Kartenzahlungen werden aufgegeben

Die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft in Deutschland werden ihre Vereinbarung über einheitliche Händlerentgelte beim Electronic Cash-Kartenzahlungssystem aufgeben. Dazu haben sich die Verbände dem Bundeskartellamt gegenüber verpflichtet. Die Wettbewerbsbehörde bewertet die bislang bestehende Vereinbarung als Wettbewerbsbeschränkung.

electronic cash
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Bislang zahlen Händler in Deutschland für jeden Zahlungsvorgang mit der Girocard (früher EC-Karte) ein einheitliches Entgelt an die Bank, die die Girocard ausgegeben hat. Dieses Entgelt wird von den Bankenverbänden gemeinsam festgelegt und beträgt einheitlich 0,3 Prozent des jeweiligen Umsatzes, mindestens aber 0,08 Euro. Für Umsätze an Tankstellen gilt ein verringerter Satz.

Nach der Auffassung des Bundeskartellamtes stellt das Einheitsentgelt eine Wettbewerbsbeschränkung dar. Die eingehende Prüfung der Marktverhältnisse hat deutlich gemacht, dass stattdessen individuelle Verhandlungen zwischen den Marktbeteiligten – Händler und kartenausgebende Banken – möglich sind und keine Rechtfertigung für den Fortbestand dieser Wettbewerbsbeschränkung besteht. Künftig wird die Höhe des Entgelts in Verhandlungen zwischen den kartenausgebenden Banken und den Händlern vereinbart.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: “Ein einheitlich durch die Banken festgelegtes Entgelt beschränkt den Wettbewerb. Es gibt dafür auch keine Rechtfertigung. Große Handelsketten oder Mineralölkonzerne mit ihren Tankstellen sind schon längst ausgeschert und haben mit den Banken Rabatte für Transaktionen an ihren Kassen ausgehandelt. Derartige Verhandlungen sind aber nun auch für kleine Händler über ihre jeweiligen Netzbetreiber möglich. Durch den Systemwechsel werden nun die Voraussetzungen für Preiswettbewerb geschaffen.”

Bei Electronic Cash handelt es sich um ein System zur bargeldlosen Zahlung an Verkaufsstellen im Handel mit der Girocard. Es ist das mit Abstand führende Kartenzahlungssystem auf dem deutschen Markt mit einem Transaktionsvolumen von 128 Milliarden Euro jährlich. Wesentliches Wettbewerbsprodukt und Alternative für die Händler ist das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV), bei dem die Girocard zur Erzeugung einer Lastschrift genutzt wird. Weitere Informationen www.bundeskartellamt.de