KE:  Jubiläum mit frischen Impulsen

KE: Jubiläum mit frischen Impulsen

Zum 90-jährigen Bestehen präsentiert KE eine beeindruckende Bandbreite an Produktneuheiten. Das Unternehmen setzt auch im digitalen Zeitalter auf analoge Karten – und das mit Erfolg! mehr…

UPM Raflatac

Nachhaltigkeit haftet jetzt besser denn je

Mit plastikfreien Verpackungen und starker Klebkraft setzt UPM Raflatac neue Maßstäbe für nachhaltige Haftnotizen. Der Handel profitiert Produktinnovationen mit klaren Vorteilen für den Alltag. mehr…

duo idee+spiel

Größte europäische Spielwarenkooperation geplant

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Soennecken

150 Jahre Soennecken

Die Soennecken eG feiert 150 Jahre Markengeschichte – ein Meilenstein, der nicht nur Anlass zur Rückschau, sondern auch zum Ausblick bietet. mehr…

Handelsverband Wohnen und Büro (HWB) 11.03.2024

Zahlungsverzugsverordnung: Wirtschaft fordert Flexibilität

In der jüngsten Sitzung des Rates für Wettbewerbsfähigkeit stand die Zahlungsverzugsverordnung im Mittelpunkt der Diskussionen. Dabei wurde insbesondere die Notwendigkeit flexiblerer Lösungen bei der Festlegung von Zahlungsfristen betont, um den unterschiedlichen Gegebenheiten von Unternehmen Rechnung zu tragen. Mit Spannung wird nun die Abstimmung im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments erwartet.

Christian Haeser, Geschäftsführer beim Handelsverband Wohnen und Büro e.V. (HWB)
Christian Haeser, Geschäftsführer beim Handelsverband Wohnen und Büro e.V. (HWB)

Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit hat sich am 7. März 2024 zusammengefunden, um über die maßgebliche Zahlungsverzugsverordnung zu beraten. Die Ministerrunde hat die Fortschritte erörtert, die im Hinblick auf die Festlegung eines gemeinsamen Standpunkts zur Verordnung über Zahlungsverzug erzielt wurden. Der Gedankenaustausch der Ministerinnen und Minister hat auf der Grundlage eines vom belgischen Vorsitz ausgearbeiteten Dokuments stattgefunden.

Ein vom belgischen Vorsitz vorbereitetes Dokument diente als Diskussionsgrundlage, wobei insbesondere die Auswahl des rechtlichen Instruments – Richtlinie oder Verordnung – und die Festlegung einer verbindlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen im Fokus standen. Letzteres stieß auf besondere Aufmerksamkeit, da diskutiert wurde, ob eine starre Fristsetzung den vielfältigen Bedingungen, unter denen Unternehmen operieren, gerecht werden kann.

Die Abstimmung über den Bericht von Róża Thun und Hohenstein zur Zahlungsverzugsverordnung im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments wird mit Spannung erwartet und ist für den 21. März 2024 angesetzt.

In diesem Kontext meldete sich Christian Haeser, Geschäftsführer des HWB e.V., zu Wort: „Es ist dringend erforderlich, dass von der restriktiven Zahlungsfrist von 30 Tagen individuell abgewichen werden kann. Flexible Lösungen sind dringend notwendig, um bewährte und praktizierte Geschäftspraktiken nicht kaputt zu machen. Das Europäische Parlament ist aufgefordert, Ansätze für bewährte Praktiken zu finden“.
www.hwb.online.de