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Kaut-Bullinger 26.09.2024

Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens gestellt

Das Amtsgericht München hat am Dienstag dem Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens der Kaut-Bullinger GmbH & Co. KG stattgegeben. Gestiegene Energiekosten, der Trend zur Arbeit im Homeoffice und die geringere Nachfrage nach Druckprodukten haben zu erheblichen Umsatzrückgängen geführt.

Nach dem Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens ist jetzt die Sanierung von Kaut-Bullinger angestrebt.
Nach dem Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens ist jetzt die Sanierung von Kaut-Bullinger angestrebt.

„Der Geschäftsbetrieb von Kaut-Bullinger geht trotz des eingeleiteten gerichtlichen Sanierungsverfahrens ohne Einschränkungen weiter. Unser Ziel ist es, das Unternehmen zu sanieren“, betont Rechtsanwalt Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger, Stuttgart, der für die Dauer des Verfahrens als Generalbevollmächtigter in das Unternehmen eingetreten ist und die Geschäftsführung unter anderem gemeinsam mit seinem Partnerkollegen Dr. Sebastian Gall und Markus Berger bei der Restrukturierung unterstützt. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden sind über das Insolvenzgeld bis Ende November gesichert.

Das Instrument des Schutzschirmverfahrens ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren, das Unternehmen die Chance bietet, sich neu zu organisieren und notwendige Restrukturierungsmaßnahmen einzuleiten, um angeschlagene Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen. Es bietet so Unternehmen einen rechtlichen Rahmen, um sich bei laufendem Geschäftsbetrieb in enger Abstimmung mit den Gläubigern neu aufzustellen. Im Gegensatz zu einem regulären Insolvenzverfahren bleibt dabei die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung, die die Sanierung selbst steuert. Das Insolvenzrecht erlaubt dies in Fällen, in denen Unternehmen bei wirtschaftlichen Problemen frühzeitig selbst tätig werden und genügend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht. Beides ist bei Kaut-Bullinger der Fall. Bei der Eigenverwaltung bestellt das zuständige Amtsgericht keinen Insolvenzverwalter, sondern einen so genannten Sachwalter. Dieser überwacht das Verfahren im Interesse der Gläubiger. Zum vorläufigen Sachwalter wurde der Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Oliver Schartl von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen in München bestellt.

„Der harte Wettbewerb im Online-Handel bei gleichzeitiger Kaufzurückhaltung der Unternehmen, auch bedingt durch die Arbeit im Homeoffice, hat zu deutlichen Umsatzrückgängen geführt. Wir mussten daher den für uns schweren Schritt gehen, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zu stellen. Wir hoffen, dass wir so unsere bisher erfolgreiche Position am Markt halten können. Erst vor wenigen Tagen haben wir unseren neuen Webshop eröffnet, der bei den Kunden spontan sehr gut ankam“, erklärt Robert Brech, Geschäftsführer von Kaut-Bullinger.

„Der Markt für Büroprodukte hat sich inzwischen fast komplett ins Internet verschoben, wo es bekanntermaßen einen großen Margendruck gibt. Parallel dazu ist die Nachfrage nach Print-Lösungen zurückgegangen. Dennoch sehe ich bei Kaut-Bullinger Potenzial und halte es für realistisch, das Unternehmen zu sanieren und langfristig wieder stabil aufzustellen“, betont Dr. Sebastian Gall, Rechtsanwalt bei Grub Brugger am Standort Frankfurt, der das Unternehmen auch schon vorinsolvenzlich beraten hat.
www.kautbullinger.de