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Mittwoch, 15. April 2026
HDE 09.04.2026
Im stationären Einzelhandel ist die freie Wahl des Zahlungsmittels längst gelebte Praxis. Der HDE warnt deshalb vor gesetzlichen Vorgaben, die zusätzliche Bürokratie schaffen, obwohl Händler bereits heute nahezu alle relevanten Zahlungsarten akzeptieren.

Die Diskussion um gesetzliche Vorgaben bei der Bargeld- oder Kartenakzeptanz trifft im stationären Einzelhandel auf eine Realität, die vielerorts längst weiter ist. Kundinnen und Kunden können heute in beinahe allen Geschäften selbst entscheiden, ob sie bar, mit Karte, per Smartphone oder über die Smartwatch bezahlen möchten. Damit ist die viel zitierte Wahlfreiheit an der Kasse bereits fester Bestandteil des Alltags im Handel.
„Der Handel kommt mit seinem Angebot an akzeptierten Zahlungsmitteln dem Wunsch der Verbraucher nach, denn nach wie vor wollen Kunden mit Bargeld zahlen. Andere bevorzugen die Kartenzahlung oder zunehmend auch via Smartphone oder Uhr“, betont Ulrich Binnebößel. Aus Sicht des Handels spiegelt diese Entwicklung das tatsächliche Verhalten der Verbraucher präzise wider. Während Bargeld vor allem bei kleineren Einkäufen weiterhin eine Rolle spielt, gewinnen unbare Verfahren seit Jahren kontinuierlich an Gewicht.
Die Zahlen des EHI unterstreichen diese Verschiebung. Im Jahr 2024 wurden nur noch 54,6 Prozent aller Transaktionen im stationären Einzelhandel bar abgewickelt. Bezogen auf den Umsatz lag der Bargeldanteil sogar nur noch bei rund 33,8 Prozent. Das zeigt deutlich, dass Kundinnen und Kunden zwar die Wahlfreiheit schätzen, im Alltag jedoch immer häufiger auf Karte oder mobile Verfahren setzen. Der Handel hat diese Entwicklung früh erkannt und seine Kassenstrukturen entsprechend angepasst.
Gerade diese breite Akzeptanz unterschiedlicher Zahlungsmittel bewertet der HDE als praxistaugliche Lösung. Sie berücksichtigt verschiedene Kundengruppen, reduziert Reibungsverluste im Bezahlprozess und sorgt für einen reibungslosen Ablauf an der Kasse. Vor diesem Hintergrund sieht der Verband sowohl eine gesetzliche Bargeldakzeptanzpflicht als auch die verpflichtende Annahme einer unbaren Zahlungsart kritisch.
„Gesetzliche Vorgaben sollten vor allem praktikabel sein und sich an realen Problemfällen orientieren, statt zusätzliche Bürokratie zu schaffen, die zumindest im Einzelhandel unnötig ist“, fasst Binnebößel zusammen. Nach Einschätzung des HDE wären starre Regeln vor allem dort problematisch, wo Sicherheitsaspekte, Automatenlösungen oder einzelne Standorte eine Bargeldannahme wirtschaftlich oder organisatorisch erschweren. Gleiches gilt für eine Pflicht zur Kartenakzeptanz. Hier müsse klar geregelt sein, welche Zahlungsarten konkret gemeint sind und wie Händler bei technischen Störungen abgesichert werden.
Hinzu kommt ein wachsender Kostendruck auf Seiten der Unternehmen. Die Bargeldlogistik verursacht trotz sinkender Nutzung weiterhin hohe Fixkosten. Kassensysteme, Tresore, Sicherheitsmaßnahmen und Geldtransporte bleiben notwendig, auch wenn immer weniger Zahlungen bar erfolgen. Dadurch steigen die Kosten pro Bargeldvorgang spürbar. Zusätzlich verschärft sich die Situation durch eine ausgedünnte Bankenlandschaft. Viele Institute haben ihre Services für Gewerbekunden bei Münzversorgung und Bareinzahlung reduziert oder ganz eingestellt. Für Händler bedeutet das mehr Aufwand, längere Wege und zusätzliche Kosten.
Aus Sicht des HDE liegt die eigentliche Herausforderung deshalb nicht in neuen Akzeptanzpflichten, sondern in stabilen infrastrukturellen Rahmenbedingungen. „Wir wünschen uns deshalb verlässliche Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige Bargeldinfrastruktur statt einer bloßen Akzeptanzpflicht für Bargeld“, so Binnebößel. Entscheidend seien eine gesicherte Versorgung mit Wechselgeld sowie kostenorientierte und praxistaugliche Lösungen für die Bargeldeinzahlung. Nur so lasse sich sicherstellen, dass Bargeld dort verfügbar bleibt, wo Verbraucher es weiterhin aktiv nachfragen, ohne den Handel unverhältnismäßig zu belasten.
hde.de