Exacompta SAS 15.03.2019

Übernahmeangebot für Biella-Neher abgegeben

Exacompta hat ein öffentliches Kaufangebot für alle sich im Publikum befindenden Namensaktien der Biella-Neher Holding AG, Brügg (BE), Schweiz (Biella) zu einem Preis von 4.607 Schweizer Franken in bar pro Aktie unterbreitet. Der französische Konzern beabsichtigt mit dem Angebot, die vollständige Übernahme des Schweizer Büroartikel-Herstellers.

Biella
Biella

Der Kauf von Biella durch Exacompta solle es ermöglichen, die Ressourcen beider Firmen zu bündeln, um die Marktpositionen zu festigen und auszubauen, heisst es in der Begründung des Kaufangebotes. Biella und Exacompta haben bereits eine Transaktionsvereinbarung unterzeichnet, gemäss welcher Exacompta ein öffentliches Kaufangebot für alle ausstehenden und sich im Publikum befindenden Namenaktien von Biella zu einem Preis von 4.607 Schweizer Franken in bar pro Aktie unterbreiten wird.

Der Verwaltungsrat von Biella hat einstimmig beschlossen, das öffentliche Kaufangebot von Exacompta zu unterstützen und den Biella Aktionären zur Annahme zu empfehlen. Ein Zusammenschluss bringe für beide Unternehmen signifikante strategische, operative sowie finanzielle Vorteile, erklärte der Biella-Verwaltungsrat.

Jeder Ankeraktionär, i.e. EGS Beteiligungen AG, nebag ag und Neher Holding AG (insgesamt 52,69 Prozent der Biella Aktien), hat einen bedingten Aktienkaufvertrag bei Veröffentlichung des Angebotsprospekts unterzeichnet, der seine Verpflichtung zum Verkauf seiner gesamten Biella Aktien an Exacompta begründet. Der Kaufpreis entspricht dem Angebotspreis und der Vollzug dieser Aktienkaufverträge ist bedingt durch die Erfüllung aller Bedingungen des öffentlichen Kaufangebots.

Das öffentliche Kaufangebot ist abhängig von einer Mindestannahmequote von 75 Prozent, der Genehmigung durch alle zuständigen Aufsichts- und Wettbewerbsbehörden und anderen üblichen Angebotsbedingungen. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Bestimmungen der Transaktionsvereinbarung sind im Internet abrufbar. Der Angebotsprospekt sowie weitere mit dem Angebot in Zusammenhang stehende Informationen sind unter www.biellagroup.com/uebernahmeangebot sowie www.exacomptaclairefontaine.com verfügbar.

Die Angebotsfrist wird voraussichtlich am 15. März 2019 beginnen und am 12. April 2019 enden. Die darauffolgende Nachfrist wird voraussichtlich vom 17. April 2019 bis am 8. Mai 2019 laufen. Die Berner Kantonalbank wurde für die Durchführung des Angebots beauftragt. Kellerhals Carrard ist als Rechtsberater und KPMG als M&A-Berater von Biella tätig und Homburger AG agiert als Rechtsberater von Exacompta.
www.biellagroup.com
www.exacompta.com