pro-K 22.08.2019

Augen auf beim Kauf von Mehrwegbechern

Anlässlich der Diskussion um “Mehrwegbecher” anlässlich eines Beitrages der Stiftung Warentest, in dem Bambusbecher in die Kritik geraten sind, weil sie Schadstoffe enthalten sollen, erreichte uns eine Information vom pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e. V.

Mehrwegbecher. Foto: Alexas/pixabay
Mehrwegbecher. Foto: Alexas/pixabay

Nachfolgend die Verbandsinformation im Wortlaut:

“Coffee to go ist bei Kaffeetrinkern voll im Trend. Die Mehrwegbecher aus Melamin-Kunststoff sind eine bewährte Alternative zu den von der Stiftung Warentest jüngst kritisierten Bambusbechern.

Dass Mehrwegbecher nicht gleich Mehrwegbecher ist, zeigt die derzeitige Medienkritik, allen voran von der Stiftung Warentest, die aktuell die mangelnde Qualität und die irreführenden Kennzeichnungen von Bambusbechern kritisch bewertet hat.

Die dabei gemachten Aussagen zum Einsatz von Melamin-Kunststoff können so nicht stehen gelassen werden. Mehrwegbecher aus Melamin-Kunststoff können problemlos mit heißem Kaffee immer wieder befüllt werden. Sie gehören nicht in die Mikrowelle und sind entsprechend gekennzeichnet. Seit Jahren haben sie sich in vielen Lebensbereichen, wie zum Beispiel in Mensen, Kindertagesstätten oder als Campinggeschirr bewährt. Sie erfüllen die hohen Anforderungen, die heute in Deutschland an Bedarfsgegenstände im Lebensmittelkontakt gestellt werden.

Mehrwegbecher aus Melamin-Kunststoff sind damit die Alternative für alle, die beim Coffee to go auf Einweg- oder Bambusbecher verzichten wollen.”

Weitere Informationen über Melamin-Kunststoff und seinen Eigenschaften im Einsatz in Bedarfsgegenständen erhalten Sie unter: https://www.pro-kunststoff.de/darum-kunststoff/konsum/

Zum Thema Melamin-Kunststoff hat auch die Verbraucherzentrale eine Information veröffentlicht. Darin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass “Werden säurehaltige Lebensmittel in melaminhaltigen Behältnissen aufbewahrt oder Essen darin erhitzt, können Melamin und Formaldehyd austreten und auf die Lebensmittel übergehen. Melaminhaltige Haushaltsgegenstände sollten daher nur Temperaturen bis zu 70° C ausgesetzt werden. Das entspricht z.B. den Bedingungen beim Einfüllen heißer Getränke oder Speisen in Tassen, Teller oder Schüsseln. (…) Bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der sachgemäßen Verwendung der Küchenutensilien kommt es nicht zur Überschreitung dieser Werte. (…) Melamingeschirr ist ein Essgeschirr, aber kein Kochgeschirr.”

Die Verbraucherzentrale informiert über Materialien mit Melamin: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/materialien-mit-melamin-7562