Bitkom 12.02.2020
Gesetz gegen Retouren-Vernichtung
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz gegen Retouren-Vernichtung verabschiedet. Dazu hat Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder eine Erklärung abgegeben.
„Umweltschutz und Digitalisierung sind bestimmende Themen unserer Zeit. Alle müssen etwas dafür tun, um Retouren zu vermeiden und unvermeidbare Retouren umweltverträglich zu handhaben: die Shop-Betreiber durch möglichst authentische und aussagekräftige Produktbeschreibungen und die Verbraucher durch ein bewusstes Einkaufsverhalten. Laut einer Bitkom-Studie zum Online-Handel schicken 57 Prozent der Online-Shopper aufgrund der Debatte um den Klimawandel weniger Waren wieder an den Händler zurück.
Viele Online-Händler leisten ihren Beitrag. Auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit streben sie an, so viele retournierte Artikel wie möglich wieder in den Verkauf zu bringen. Für sie bedeuten Retouren einen entgangenen Umsatz und zusätzliche Personal- und Prozesskosten. Wann immer es möglich ist, werden zurückgeschickte Artikel neu verpackt und neu gelistet. Die meisten Händler kommen ihrer Obhutspflicht schon aus ureigenen Interessen längst nach.
Dort, wo sich die Weiterverwendung aus Kostengründen nicht lohnt, könnten wirtschaftliche Anreize einen viel größeren Effekt entfalten als bürokratische Berichtspflichten: So könnte etwa das Spenden retournierter Waren für die Händler deutlich attraktiver gestaltet werden. Heute ist die Spende eines nicht wiederverkaufsfähigen Non-Food-Artikels teurer als seine Vernichtung, da eine solche Spende der Umsatzsteuer unterliegt. Wenn es die Bundesregierung mit der Nachhaltigkeit im Handel ernst meint, sollte die Umsatzsteuer für diese Spenden schnell abgeschafft werden.“
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