HWB Handelsverband Wohnen und Büro 17.04.2020
Aktuelle Informationen zur Corona-Krise
In seinem vierten Informationsschreiben möchte der Handelsverband Wohnen und Büro dem Handel weitere wichtige Informationen an die Hand geben.
Folgende Punkte werden aufgegriffen:- Beschränkungen des öffentl. Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie – Maßnahmen Bund & Länder
- KfW Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
- Vorsicht Phishing
- Arbeitschutz
- HDE-Initiative #HandelIstLeben

Coronakrise
Diese Information greift die die wichtigsten Fragen des Handels in den Branchen Büro und Schreibkultur, Möbel und Küchen sowie Koch – und Tischkultur im Zusammenhang mit der Corona – Pandemie auf. Der HWB nimmt an den regelmäßigen Telefonk onferenzen des Hande lsverbandes Deutschland (HDE), der Handelsverbände auf Landesebene mit ihren Kontakten zu den Landesregierungen und – behörden und den Fachverbänden Lebensmittel, Textil und Technik teil. Dort werden auch die Fragen des HWB eingebracht und erörtert.
Der Handelsverband Deutschland stellt übersichtlich und tagesaktuell unter https://tinyurl.com/HDE-Finanzhilfen-Finanzierung Hinweise zum Thema Finanzierung zur Verfügung.
1. Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie – Bund/Länder Maßnahmen
Die hohe Dynamik der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland in der ersten Märzhälfte hat dazu geführt, dass Bund und Länder für die Bürgerinnen und Bürger einschneidende Beschränkungen verfügen mussten, um die Menschen vor der Infektion zu schützen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden.
In kleinen Schritten wird laut Bundesregierung daran gearbeitet , um das öffentliche Leben wieder zu beginnen und die gestörten Wertschöpfungsketten wiederherzustellen .
Für den Einzelhandel ist insbesondere die folgende Aussage von Bedeutung:
Ziffer 10 der Erklärung vom 15.04.2020:
Folgende Geschäfte können zusätzlich unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:
- alle Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche
- sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen.
Ministerpräsident Söder erläuterte auf der Pressekonferenz d ie Entscheidung auf 800 qm mit der Aussage, dass man nicht zu viele Menschenansammlungen durch eine zu weite Öffnung der Geschäfte erreichen wollte, unabhängig davon, dass auch in größeren Geschäften die Hygienemaßnahmen umgesetzt werden könnten. Man habe sich bei der Verkaufsflächengröße an die Bauvorschriften gehalten (800 qm = Grenze der Großflächigkeit), da dies auch überprüft und kontrolliert werden müsse . Dieser Wert sei jedoch ein Kompromiss, da einige Länder überhaupt keine Verkaufsflächenbegrenzung gewollt hätten, andere jedoch – wie Bayern – sich auch erheblich kleinere Flächenvorgaben vorgestellt haben.
Zudem wurde klargestellt, dass Maßnahmen aus früheren Beschlüssen fortbestehen.
Der HWB setzt sich weiterhin für diskriminierungsfreie Vorgaben für seine Mitglieder ein. Lockerungen, die z.B. nach Betriebsgrößen/Verkaufsfläche oder Einzelhandelsbranchen differenzieren, führen zu Wettbewerbsverzerrungen, Rechtsunsicherheit und kollektiver Verunsicherung. Unklare, komplizierte Regelungen gilt es unter allen Umständen zu vermeiden.
Die nächste Konferenz der Bundesregierung mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer zur Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen und weiteren Regelungsentscheidungen ist für den 30.04.2020 vorgesehen. Wir möchten unsere Mitglieder zudem bitten, sich über Ihre politischen Kontakte für unser Anliegen einzusetzen.
2. KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen ab sofort den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit wird zu 100 Prozent abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht laut KfW die Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.
Das Wichtigste:
- Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
- für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
- 100 Prozent Risikoübernahme durch die KfW
- keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
- Max. Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
- Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
Voraussetzung: Das Unternehmen hat im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt.
Formulare sowie weitere Informationen sind unter dem folgenden Link abrufbar:
https://tinyurl.com/KfW-Schnellkredit
3. Vorsicht Phishing: Die Corona – Krise als Köder
Die Corona-Krise ist für Betrüger und Kriminelle eine Gelegenheit, mit der Verunsicherung und den Hoffnungen vieler Menschen Geld zu verdienen. So registriert die Verbraucher zentrale NRW gefälschte Sparkassen – Mails, die täuschend echt aussehen. Auch perfide Erpressungsversuche werden verzeichnet, bei denen Betroffenen angedroht wird, ihre ganze Familie mit dem Coronavirus zu infizieren. Die Täter zielen dabei entweder auf die unmittelbare Zahlung von Lösegeldern oder den Diebstahl sensibler Informationen ab.
Es ist weiterhin damit zu rechnen, dass Kriminelle E – Mails versenden, in denen Heilmittel versprochen werden oder in denen sie vermeintlich Unterstützung bei der Beantragung von Finanzhilfe n der Bundesregierung anbieten. Da in der Vergangenheit häufig große Onlineshops oder bekannte Zahlungsdienstleister als Absender missbraucht wurden, ist damit zu rechnen, dass Kriminelle auch in deren Namen Phishing – E-Mails im Zusammenhang mit Covid-19 verteilen. Ausdrücklich geschieht dies bei E – Mails, die sich auf das Coronavirus beziehen, gilt also aktuell besondere Vorsicht.
Checkliste zum Schutz vor Phishing-Fallen
Achten Sie auf Absender, Anrede und Betreff. Häufig können lange A bsenderadressen oder allgemeine Anreden ein Indiz sein.
Banken und andere Unternehmen fordern niemals per E – Mail dazu auf, persönliche Angaben zu machen. Sollten Sie in einer E – Mail darum gebeten werden, klicken Sie keinesfalls Links an. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie Ihre Bank oder das Unternehmen an.
Fragen Sie sich, ob Sie die betreffende E-Mail erwartet haben. Sind Sie kein Kunde beim angeblichen Absender oder handelt es sich nicht um eine Ihnen bekannte Person, sollten Sie skeptisch werden.
Gewinne werden nicht per E-Mail ausgeschüttet. Sollten Sie eine Gewinnbenachrichtigung erhalten, die verlangt, dass Sie einen Link anklicken oder Nutzerdaten angeben, handelt es sich wahrscheinlich um einen Betrugsversuch.
Falls Sie Zweifel an der Echtheit eines Absenders haben, recherchieren Sie über eine weitere Quelle, beispielsweise eine Suchmaschine, eine Telefonnummer, bei der Sie nach der
Echtheit der Nachricht fragen können. Nutzen Sie dazu nie die Kontaktdaten, die in der E – Mail enthalten sind.
Auch Erpressungsversuche per E – Mail sind eine Straftat und sollten zur Anzeige gebracht werden.
4. Arbeitsschutz & COVID-19
Die BDA informiert darüber, was bei einem Corona-Fall im Betrieb zu tun ist, wie man einen betrieblichen Pandemieplan für die Zeit während und nach Corona aufstellt und welche Empfehlungen die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin für die Verwendung von Atemmasken gibt. Corona – Fall im Betrieb – Was ist zu tun?
Diese Frage kann sich aktuell in jedem Betrieb stellen: Was ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin sich mit dem Corona – Virus infiziert hat oder der begründete Verdacht auf eine Infektion besteht? Eine neue Broschüre von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen nennt die richtigen Ansprechpartner und gibt Hinweise, wie auch in dieser Situation Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen bestmöglich gewahrt werden können.
Link zur Mitteilung: https://tinyurl.com/vw8f8p7
Link zur Broschüre: https://tinyurl.com/DGUV-Broschuere
(Weiter-)Entwicklung eines betrieblichen Pandemieplans
Ein Pandemieplan legt zum Beispiel fest, welche Hygienemaßnahmen in der aktuellen Zeit zu ergreifen sind, wie die interne Kommunikation erfolgen soll und auch wie die Arbeitsabläufe im Moment gestaltet werden. Sinnvolle Tipps, Checklisten und Empfehlungen für die Zeit während und nach der Corona – Pandemie finden Unternehmen hier:
Die Broschüre “10 Tipps zur betrieblich en Pandemieplanung” von der VDBW, VDSI und DGUV enthält 10 wesentliche Schritte bzw. Informationen, was bei der betrieblichen Pandemieplanung zu bedenken ist: https://tinyurl.com/tch9dex
Passende Checklisten und Empfehlungen für die Phase VOR, WÄHREND und NACH der Pandemie stehen ab Seite 19 im “Handbuch Betriebliche Pandemieplanung” vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: https://tinyurl.com/Handbuch-Pandemieplanung
Eine etwas kürzere Checkliste zur Pandemieplanung bietet der VDBW in der “Checkliste für Firmen im Rahmen der Pandemie – Planung”: https://tinyurl.com/wdcmr7d
Verwendung von Atemschutzmasken
Die BAuA gibt auf ihrer Website “Antworten zur Verwendung und zum Inverkehrbringen von filtrierenden Halbmasken/Atemschutzmasken und weiterer persönlicher Schutzausrüstung”
https://tinyurl.com/Atemschutzmasken
Die BAuA klärt hier unter anderem:
Welche Atemschutzmasken schützen vor SARS-CoV- 2?
Dürfen auch FFP – Masken ohne CE – Kennung verwendet werden?
Dürfen Masken aufbereitet werden?
Wo finde ich kostenlos Normen für Schutzkleidung?
Wa s ist beim Import von Schutzausrüstung zu beachten?
Was ist bei selbsthergestellten Gesichts- und Behelfsmasken zu beachten?
5. HDE-Initiative – www.handelistleben.de
Viele Handelsunternehmen stehen in der Folge der Coronakrise vor großen Herausforderungen. Oft können im Non-Food-Bereich wegen der Ladenschließungen keine Umsätze mehr erzielt werden. Um zu zeigen, welche Gesichter hinter den jetzt in Not geratenen Handelsunternehmen stehen, sammeln der Handelsverband Deutschland (HDE) und das Mittelstand 4.0 – Kompetenzzentrum Handel kurze Videostatements von Händlern.
Dabei soll auch gezeigt werden, wie der Handel trotzdem weitermacht, auf welchen Wegen die Geschäfte weite rhin für ihre Kunden da sind und welche Ideen für eine Welt nach der kompletten Ladenschließung für die Branche denkbar sind. Diese Videos werden bei YouTube hochgeladen – eine Auswahl wird außerdem bei Twitter und Facebook unter #HandelIstLeben sowie auf der Homepage www.HandelistLeben.de veröffentlicht. Machen Sie mit und geben Sie in Not geratenen Händlern Ihr Gesicht!
Eine Handlungsanleitung, wie Sie konkret mitmachen können, finden Sie hier:
https://handelistleben.de/mitmachen-gesicht-zeigen/
Kontakt
Allgemeine Fragen des Handels und länderspezifische Aspekte beantworten die Handelsverbände auf Landes – und Regionalebene. PLZ – Suche auf der Seite https://einzelhandel.de/derverband/landes-,regional,-und-bundesfachverbände Branchenspezifische Fragen sind an die jeweiligen Fachverbände zu richten, die über dieselbe Seite aufzurufen sind.
Fragen speziell zu den Branchen des Handelsverbandes Wohnen und Büro bitte als E-Mail senden an: hwb@hwb.online
Handelsverband Wohnen und Büro ist die Dachorganisation des Handelsverbandes Möbel und Küchen (BVDM), des Handelsverbandes Büro und Schreibkultur (HBS), des Handelsverbandes Koch – und Tischkultur (GPK) und des Handelsverbandes Farben und Tapeten (BFT). Er ist die berufspolitische und fachliche Interessenvertretung des Fachhandels der entsprechenden Branchen in Deutschland. Der Verband vertritt die Interessen von rund 15.000 Unternehmen.
Der HWB gehört der Handelsorganisation an, an deren Spitze der Handelsverband Deutschland (HDE) mit seinen Büros in Berlin und Brüssel steht. Die Mitglieder der Fachverbände sind die Landesverbände der Handelsorganisation und damit die dort organisierten Fachhändler sowie Großhändler.
www.wohnenundbuero.de