Ideal Florian Lehmann

Auf Kurs zur Mission 2030

Florian Lehmann, neuer CEO von Krug + Priester, spricht im Dialog-Interview über Ziele, Wachstum, Weiterentwicklung von Organisation und Vertrieb sowie von zukunftsorientierter Unternehmenskultur. mehr…

Desk Sharing Bags von SIGEL

Desk Sharing Bags von SIGEL: flexibel, praktisch und stilvoll

Die Desk Sharing Taschen von SIGEL sind die ideale Lösung für den modernen, flexiblen Arbeitsalltag. Sie ermöglichen den Beschäftigten einen einfachen Wechsel zwischen verschiedenen Arbeitsplätzen. mehr…

UFP

Haushaltsgeräte werden zum Umsatzbringer

UFP Deutschland vertreibt Haushaltsgeräte der Marke Tornado und baut damit sein Portfolio aus. Die Kooperation mit Elaraby macht klar: Kaffeemaschinen und TV sind längst im Bürohandel angekommen. mehr…

Brother und Pelikan 08.06.2009

Rechtsstreit geht weiter

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 28. Mai in zwei Urteilen in den Berufungsverfahren Brother-Pelikan zu Gunsten von Brother entschieden. ..

Spielwarenmesse
Spielwarenmesse

Damit wurde die Vorinsanz in einem Fall korrigiert. Die Vollstreckung dieser Entscheidungen ist abhängig von einer Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt 625 000 Euro, die Brother erbringen muss. Diese Entscheide sind aber nicht definitiv. Sie ergingen im Rahmen von einstweiligen Anordnungen. “Die Frage, ob Pelikan die beiden Gebrauchsmuster definitiv verletzt, kann nur im ordentlichen Prozess abgeklärt werden”, betont das Unternehmen Pelikan. Brother hat deshalb am 10. November 2008 beim Landgericht Düsseldorf gegen Pelikan die Hauptklage betreffend die Verletzung der beiden Gebrauchsmuster eingereicht.  Grund der rechtlichen Auseinandersetzung sind zwei von Brother angemeldete Gebrauchsmuster für deren “LC 1000” und “LC 970“Patronen. Dabei handelt es sich um Gebrauchsmuster, die auf eine bestimmte Ausführung von Haltenuten und auf triviale geometrische Merkmale der Tintenendstandsanzeige gerichtet sind. Pelikan hat gegen die beiden erteilten Gebrauchsmuster Löschungsanträge beim Deutschen Patent und Markenamt in München eingelegt und macht im Wesentlichen geltend, dass den Gebrauchsmustern weder eine technische Neuerung noch eine erfinderische Tätigkeit zu Grunde liegt. Wie Pelikan weiter mitteilt, werden unabhängig von den erwähnten Entscheidungen die betroffenen Produkte in einer veränderten Ausführung hergestellt. Pelikan vermeidet dadurch jegliche Unterbrechungen der Auslieferung der Patronen.  Informationen unter www.pelikan.de und www.brother.de