Desk Sharing Bags von SIGEL

Desk Sharing Bags von SIGEL: flexibel, praktisch und stilvoll

Die Desk Sharing Taschen von SIGEL sind die ideale Lösung für den modernen, flexiblen Arbeitsalltag. Sie ermöglichen den Beschäftigten einen einfachen Wechsel zwischen verschiedenen Arbeitsplätzen. mehr…

The Navigator Company

Neuer CO₂ - Fußabdruck

Nachhaltigkeit zum Anfassen: The Navigator Company lud Kunden nach Setúbal ein und zeigte zwischen Eukalyptuswald und Konferenzsaal, wie gelebte Verantwortung aussieht. mehr…

KE:  Jubiläum mit frischen Impulsen

KE: Jubiläum mit frischen Impulsen

Zum 90-jährigen Bestehen präsentiert KE eine beeindruckende Bandbreite an Produktneuheiten. Das Unternehmen setzt auch im digitalen Zeitalter auf analoge Karten – und das mit Erfolg! mehr…

Soennecken

150 Jahre Soennecken

Die Soennecken eG feiert 150 Jahre Markengeschichte – ein Meilenstein, der nicht nur Anlass zur Rückschau, sondern auch zum Ausblick bietet. mehr…

Neue Elektroschrott-Richtlinie der EU 20.01.2012

Händler werden stärker zur Rücknahme alter Elektrogeräte verpflichtet

Händler sind künftig verpflichtet, Geräte, die kleiner sind als 25 Zentimeter – wie Handys, Computer, Energiesparlampen und Rasierapparate – zurückzunehmen. Läden ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern müssen diese Kleingeräte ebenfalls zurück nehmen, wenn kein neues Produkt gekauft wird.

Die Rücknahme soll die Wiederverwertung der enthaltenen Rohstoffe erleichtern. Das Europäische Parlament hat ehrgeizige Quoten festgelegt, wie viel Altgeräte gesammelt werden sollen: 2016 sollen es bereits 45 Prozent der durchschnittlich in den zurückliegenden drei Jahren verkauften Neugeräte sein. Ab 2019 steigt diese Quote dann auf 65 Prozent.
p(=article). Die Richtlinie erschwert illegale Exporte von Altgeräten, die nicht mehr funktionieren, zum Beispiel in afrikanische Länder. Schätzungen des Parlaments gehen davon aus, dass derzeit bis zu 40 Prozent aller kaputten Geräte illegal exportiert werden. Das ist vor allem deshalb möglich, weil der Zoll dem Exporteur nachweisen muss, dass die Geräte nicht mehr funktionstüchtig sind.