Ingo Dewitz, Vorstand Büroring eG: Umbau unter Druck

Umbau unter Druck

Vorstand Ingo Dewitz erklärt die wirtschaftlichen Hintergründe, die Konsequenzen der Neuausrichtung und wie sich der Büroring künftig als Plattform und Dienstleister positionieren will. mehr…

Häfft-Verlag

Erfolgreicher Schulstart mit Verkaufs-Displays

Mit Verkaufs-Displays und klarer Warenstruktur unterstützt der Häfft-Verlag den Fachhandel. Auffällige Topper und übersichtliche Zweitplatzierungen sollen Bestseller und Neuheiten sichtbar machen. mehr…

TA Triumph-Adler.

In fünf Schritten zum Modern Workplace

Der Modern Workplace ist mehr als Laptop, Software und Cloud-Anwendungen. Welche Bausteine wichtig sind, erläutert Dr. Daniel Wagenführer, General Manager Business Development bei TA Triumph Adler. mehr…

Utax 7-2026 5 Cloud-Lösungen für das Informationsmanagement im Mittelstand

UTAX: 5 Cloud-Lösungen für das moderne Informationsmanagement im Mittelstand

Die Fachhandelsmarke UTAX bietet Firmen für den Einstieg ein Cloud Portfolio für effektive Workflows über den Channel an. mehr…

Etappensieg für Pelikan über Brother 16.03.2012

Pelikan erreicht Etappensieg im Rechtsstreit mit Brother

Die Pelikan Vertriebsgesellschaft wird ab sofort wieder Ersatzpatronen für die Brother Patronen LC980 vertreiben. Brother Kogyo Kabushiki Kaisha hat am 8. März beim Oberlandesgericht Düsseldorf einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 04.07.2011 zurückgenommen, der darauf gerichtet war, den Vertrieb einer von Pelikan neu entwickelten Ersatzpatrone in Deutschland wegen angeblicher Verletzung des deutschen Gebrauchsmusters DE 20 2008 017 957 zu verbieten (Az.: I-2 U 89/11).

Die Antragsrücknahme erfolgte, nachdem der Patentsenat des OLG Düsseldorf in der mündlichen Verhandlung unter anderem Zweifel am Rechtsbestand des Gebrauchsmusters geäußert hatte. Mit der Antragsrücknahme verliert das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 15.09.2011, mit dem Pelikan zunächst der Vertrieb der neuen Patrone untersagt worden war, seine Wirkung.
In einem parallelen Verfügungsverfahren zu dem Gebrauchsmuster DE 20 2008 017 955 hatte das Landgericht Düsseldorf bereits am 15.09.2011 entschieden, dass dieses Gebrauchsmuster durch die neue Patrone ebenfalls nicht verletzt werde (Az: 4b O 114/11). Gegen dieses Urteil hatte Brother keine Berufung eingelegt. In den beiden Hauptsacheverfahren zu den vorgenannten Verfügungsverfahren ist derzeit ein Termin zur mündlichen Verhandlung im April 2013 anberaumt. Weitere Informationen www.pelikan.com