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HBS 05.01.2016

Betreiberabgabe nun auch für Drucker

Rückwirkend ab 1. Januar 2015 müssen Copy-Shops für Kopierer und für Drucker die VG Wort-Abgabe zahlen. Der europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass auch für Drucker eine Geräteabgabe zu zahlen ist, wie zuvor für Kopierer und Scanner.

HBS
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Für die pauschale Abgeltung von Urheberrechten wird daher die Betreiberabgabe für Kopierer auf Drucker erweitert. Scanner bleiben bei der Betreiberabgabe weiterhin außen vor.

Mehr als ein Jahr lang haben die Branchenverbände, darunter der Handelsverband Bürowirtschaft und Schreibwaren (HBS), für Copyshops und Einzelhandel über die Abgabepflicht, über neue Abgrenzungskriterien in einem sich technologisch rasch verändernden Markt und über die Gebührensätze verhandelt. Das Ergebnis: Die Abgaben für Kopierer bleiben unverändert in der Höhe der Jahre 2013 und 2014. Für Drucker muss ab 1. Januar 2015 eine Abgabe auf der Basis von 80 Prozent in Bezug auf die Kopiererabgabe bezahlt werden. Die Differenzierung zwischen Schwarzweiß- und Farbgeräten und nach Leistungsklassen wurde bereits vor drei Jahren aufgehoben. Der jetzige Tarif ist für die Jahre 2015 und 2016 verbindlich veröffentlicht.

Während die Verhandlungen bereits im Spätsommer abgeschlossen wurden, verzögerte sich die Information der bei der VG Wort in München registrierten Unternehmen und der Versand der Erfassungsbögen aufgrund einer EDV-Umstellung bei der Verwertungsgesellschaft. Die Copyshops an Universitäten und Bibliotheken haben noch in den letzten Tagen des Jahres 2015 Post erhalten. Der Einzelhandel und die übrigen Copyshops werden im Januar angeschrieben.

Mitglieder von Gesamtvertragsverbänden erhalten einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent. Dazu zählen die dem HBS angehörenden Verbundgruppen Büroring, Prisma und Sonnecken sowie Duo Schreib & Spiel. Ferner erhalten die Vergünstigung der Handelsverband Deutschland (HDE), der in den Verhandlungen vom HBS vertreten wurde, sowie die Handelsverbände auf Landes- und Regionalebene.

Sollte es mit der VG Wort, die das Inkasso auch ihres Partners VG Bild und Kunst mit erledigt, Schwierigkeiten geben, empfiehlt sich die Rücksprache beim HBS in Köln. Ein Merkblatt findet sich auf der HBS-Website unter www.wohnenundbuero.de