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BMI 18.05.2018

FAQ zur EU-Datenschutzgrundverordnung

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)hat auf seiner Webseite ein FAQ-Liste zur kommenden EU-Datenschutzgrundverordnung veröffentlicht, die ab 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedsstaaten gilt.

EU-Datenschutzgrundverordnung
EU-Datenschutzgrundverordnung

In dem Fragenkatalog werden 15 grundlegende Themen wie Rechte und Pflichten von Betroffenen und Datenverarbeitern erläutert. Das Ministerium erklärt, in welchen Verhältnis die DSGVO künftig zu nationalen Datenschutzregeln steht.

Die Liste ist HIER abrufbar.

Das Ministerium, verantwortlich für den Bereich des allgemeinen Datenschutzrechts, hatte im letzen Jahr unter anderem das Gesetz zur Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die Datenschutz-Grundverordnung (Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/678 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)) entworfen. Es ergänzt als BDSG-neu künftig die unmittelbar geltende Datenschutz-Grundverordnung um die Bereiche, in denen den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielräume verbleiben. Darüber hinaus sieht es Änderungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des MAD-Gesetzes, des BND-Gesetzes, des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und des Artikel-10-Gesetzes vor, die aus der Ablösung des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes resultieren.

In der Folge ist ein weiteres Gesetz geplant, welches in einem Akt die weiteren nationalen Gesetze, die spezielle Datenschutzregeln enthalten, an die DSGVO anpassen soll (sog. Omnibusgesetz.)

Ebenfalls umfassend zum Thema DSVGO informiert der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. (www.bvdw-datenschutz.de).
www.bmi.bund.de