Häfft-Verlag

Erfolgreicher Schulstart mit Verkaufs-Displays

Mit Verkaufs-Displays und klarer Warenstruktur unterstützt der Häfft-Verlag den Fachhandel. Auffällige Topper und übersichtliche Zweitplatzierungen sollen Bestseller und Neuheiten sichtbar machen. mehr…

Maik Fischer, Director Orgatec

„Das Büro muss heute mehr sein als ein Ort zum Arbeiten“

Maik Fischer, Director Orgatec, spricht über Markttrends, neue Geschäftsfelder und die Zukunft der internationalen Leitmesse für Workspace und Contract Solutions. mehr…

Brother

Brother: Neue Spot Cooler für Profianwendungen

Der Bedarf an flexiblen Kühllösungen für Arbeitsplätze wächst. Brother erweitert sein Portfolio um zwei mobile PureDrive Spot Cooler für Industrie, Gewerbe und Handel. mehr…

TA Triumph-Adler.

In fünf Schritten zum Modern Workplace

Der Modern Workplace ist mehr als Laptop, Software und Cloud-Anwendungen. Welche Bausteine wichtig sind, erläutert Dr. Daniel Wagenführer, General Manager Business Development bei TA Triumph Adler. mehr…

Utax 7-2026 5 Cloud-Lösungen für das Informationsmanagement im Mittelstand

UTAX: 5 Cloud-Lösungen für das moderne Informationsmanagement im Mittelstand

Die Fachhandelsmarke UTAX bietet Firmen für den Einstieg ein Cloud Portfolio für effektive Workflows über den Channel an. mehr…

Bitkom 09.09.2021

BGH-Entscheidung zu Instagram-Posts

Am Donnerstag, 9. September 2021, hat der Bundesgerichtshof zu Instagram-Posts von Influencerinnen in sozialen Medien entschieden. Dazu hat Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder eine Erklärung abgegeben.

Die heutigen Entscheidungen des BGH tragen zu mehr Rechtssicherheit bei.
Die heutigen Entscheidungen des BGH tragen zu mehr Rechtssicherheit bei.© Biljana Jovanovic auf Pixabay

Die Erklärung von Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder im Wortlaut: „Nutzerinnen und Nutzer von sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook oder TikTok müssen erkennen können, ob es sich bei einem Post um Werbung handelt oder nicht. Zugleich brauchen Influencerinnen und Influencer Rechtssicherheit im Umgang mit ihren Beiträgen, bei der Verwendung von sogenannten Tap Tags, also anklickbaren Bereichen auf Fotos oder Verlinkungen.

Posts können zwar werblich wirken, aber nicht alles, was Social-Media-Stars posten, ist auch wirklich Werbung im rechtlichen Sinn. Die heutigen Entscheidungen des BGH tragen zu mehr Rechtssicherheit bei und sorgen zugleich für mehr Transparenz für Followerinnen und Follower.

Der BGH macht aber auch deutlich, dass es bei der Bewertung der Werblichkeit einzelner Posts stets auf eine umfassende Würdigung der Einzelumstände ankommt. Die Werbewirtschaft befindet sich im Umbruch und die Bedeutung des Influencer-Geschäfts und der Werbung in sozialen Medien steigt rasant. Die heutigen Entscheidungen des BGH bringen mehr Klarheit für alle, die Teil dieser neuen Werbeökonomie sind.“
www.bitkom.org