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Handelsverband Wohnen und Büro 13.08.2026

PPWR gilt: Handelsverband fordert praxistaugliche Regeln

Seit dem 12. August 2026 ist die europäische Verpackungsverordnung PPWR grundsätzlich anwendbar. Der Handelsverband Wohnen und Büro kritisiert offene Praxisfragen und fordert mehr Planungssicherheit für die Unternehmen.

Lucas Dürand, Leiter BVDM/HBS beim Handelsverband Wohnen und Büro
Lucas Dürand, Leiter BVDM/HBS beim Handelsverband Wohnen und Büro© Foto: HWB

Die europäische Verpackungsverordnung, die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026. Für den Handel bringt sie zusätzliche Anforderungen an Verpackungen, Informations- und Nachweispflichten sowie künftig strengere Vorgaben zur Recyclingfähigkeit mit sich.

Der Handelsverband Wohnen und Büro (HWB) kritisiert die aus seiner Sicht unzureichende Vorbereitung der praktischen Umsetzung. „Wenn wir Sofas so konstruieren würden, wie die PPWR konstruiert wurde, säßen am Ende alle auf dem Boden“, sagt Jean Lucas Dürand, Leiter BVDM/HBS beim Handelsverband Wohnen und Büro.

Nach Darstellung des Verbandes wurden wichtige praktische Fragen erst kurz vor dem Anwendungsbeginn in einer umfangreichen FAQ geklärt. Dennoch seien weiterhin Punkte offen. „Es ist eine Zumutung, wenn Unternehmen am 12. August eine neue europäische Regelung anwenden müssen und zentrale praktische Fragen erst neun Tage vorher in einer umfangreichen FAQ beantwortet werden“, erklärt Dürand.

Unternehmen benötigten klare Vorgaben und ausreichend Zeit, um ihre Prozesse an neue rechtliche Anforderungen anzupassen. Dürand vergleicht die Situation mit einer Produkteinführung: „Ein Unternehmen, das ein komplexes Produkt auf den Markt bringt und die Bedienungsanleitung erst kurz vor dem Verkaufsstart fertigstellt, hätte ein ernstes Problem.“

Der HWB fordert deshalb praxistaugliche Regelungen und mehr Planungssicherheit für den Handel. Für seine Mitglieder hat der Verband einen PPWR-Folder erstellt, der über die wesentlichen Anforderungen der Verordnung informiert und Antworten auf wichtige Anwendungsfragen gibt. Die Publikation soll in den kommenden Tagen auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse aktualisiert werden.

Passend dazu berichteten Medien heute unter Berufung auf einen hochrangigen EU-Beamten, dass Unternehmen ihre Exporte wegen der PPWR nicht einstellen müssten. Die EU-Kommission soll den nationalen Behörden empfohlen haben, bei Verstößen zunächst Verwarnungen auszusprechen, statt unmittelbar Sanktionen zu verhängen.
hwb.online