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Wednesday, 16. September 2026
Green Claims 16.09.2026
Ab 27. September 2026 gelten strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Für Händler und Hersteller steigt damit der Prüfbedarf bei Onlineshops, Produktseiten, Werbung und Nachhaltigkeitssiegeln.

Für Unternehmen gelten ab 27. September 2026 strengere Anforderungen an die Werbung mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Betroffen sind Formulierungen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „klimafreundlich“ oder „nachhaltig“. Die neuen Regelungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) setzen europäische Vorgaben in deutsches Recht um.
Für den PBS-Fachhandel und die Industrie ist das Thema besonders relevant. Nachhaltigkeitsargumente gehören inzwischen bei Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf, Verpackungen, Büromöbeln und zahlreichen weiteren Sortimenten zur Produktkommunikation. Entsprechende Aussagen finden sich nicht nur in Onlineshops, sondern auch auf Produktseiten, Verpackungen, Werbemitteln und in der Unternehmenskommunikation.
Die neuen Vorschriften betreffen unter anderem allgemeine Umweltaussagen, wenn die erforderliche Grundlage dafür fehlt. Problematisch können zudem Aussagen über ein komplettes Produkt oder die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens sein, wenn sich der behauptete Umweltvorteil tatsächlich nur auf einen Teilbereich bezieht.
Verschärft werden zudem die Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel. Erfasst werden außerdem bestimmte Werbeaussagen, die einem Produkt aufgrund der Kompensation von Treibhausgasemissionen eine neutrale, verringerte oder positive Umweltwirkung zuschreiben.
Für Händler bedeutet dies, dass nicht nur eigene Nachhaltigkeitsaussagen überprüft werden sollten. Relevant können ebenso Produktbeschreibungen und Werbeaussagen von Herstellern sein, die in den eigenen Onlineshop, auf Marktplätze oder in andere Vertriebskanäle übernommen wurden. Bei umfangreichen Sortimenten kann die Prüfung entsprechend aufwendig werden.
„Überraschend viele Unternehmen werben heute in irgendeiner Form mit Nachhaltigkeit, unabhängig davon, ob sie sich selbst als ökologische Marke verstehen“, sagt Gundel Woite, Geschäftsführerin der Jenpix GmbH. „Das Thema betrifft deshalb längst nicht nur Firmen, die grüne oder ökologische Produkte verkaufen. Websites und Shops sind zudem häufig über Jahre gewachsen. Jetzt gilt es, die vorhandenen Aussagen zu finden und zu prüfen, bevor die neuen Vorgaben ab dem 27. September angewendet werden.“
Bei Verstößen können unter anderem Abmahnungen, Unterlassungsansprüche und finanzielle Sanktionen drohen. Unternehmen sollten deshalb bestehende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen vor dem Stichtag erfassen und rechtlich prüfen lassen.
Die Online-Marketing-Agentur Jenpix hat hierfür einen Website-Checker entwickelt, der Websites und Onlineshops nach entsprechenden Formulierungen durchsucht. Das Tool soll zunächst potenziell kritische Aussagen identifizieren. Auf dieser Grundlage können Unternehmen anschließend den konkreten Handlungsbedarf bewerten.
Wie einzelne Grenzfälle nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften beurteilt werden, dürfte sich durch die weitere Rechtsprechung konkretisieren. Eine automatisierte Prüfung kann daher eine rechtliche Bewertung des jeweiligen Einzelfalls nicht ersetzen.
jenpix.de