UPM Raflatac

Nachhaltigkeit haftet jetzt besser denn je

Mit plastikfreien Verpackungen und starker Klebkraft setzt UPM Raflatac neue Maßstäbe für nachhaltige Haftnotizen. Der Handel profitiert Produktinnovationen mit klaren Vorteilen für den Alltag. mehr…

Wie Ihre Stimme Ihre Überzeugungskraft schmälert

Wie Ihre Stimme Ihre Überzeugungskraft schmälert

Die Stimme ist mehr als ein reines Kommunikationsmittel – sie beeinflusst, wie wir wahrgenommen werden. Anja Kuhn beleuchtet, wie wir unsere stimmliche Präsenz gezielt nutzen können. mehr…

Groupe Hamelin: Frischer Wind im Handel

Groupe Hamelin: Frischer Wind im Handel

Mit der Übernahme von Pelikan und Herlitz stärkt Hamelin seine Marktposition und baut seine Vertriebsstrukturen gezielt aus. Stefan Warkalla und Bert Janssen erläutern im Interview ihre Strategien. mehr…

BBW 16.11.2009

Muster für All-in-Verträge im Internet

{=LINE-HEIGHT: 115}Der Bundesverband Bürowirtschaft stellt ein Muster für All-in-Leasingverträge ohne Anzeigepflicht nach KWG ins Internet. %

Der Bundesverband Bürowirtschaft hat einen Mustervertrag für Leasinggeschäfte ins Netz gestellt, der von der Bundesanstalt für Finanzaufsicht, Bafin, als „nicht Finanzierungsleasing“ anerkannt worden ist. Ein Händler hatte diesen Vertrag bei der Bafin eingereicht und ihm wurde bestätigt, er gelte „nicht als Finanzierungsleasingvertrag im Sinne der genannten Vorschrift“. Damit steht dem Fachhandel die Möglichkeit offen, seine eigenen Verträge auf möglichst ähnliche Inhalte zu überprüfen und sich damit ggf. die gleiche Freistellung bei der Bafin zu holen. „Es bleibt natürlich die Frage, wie konsequent die Bundesanstalt bei ihren eigenen Aussagen bleibt, da dem BBW eine nahezu gegensätzliche Auskunft gegeben wurde“, schränkt der Bundesverband ein. Der Verband hofft, dass die vom BBW über den Hauptverband HDE eingereichte Anfrage an das Bundesfinanzministerium demnächst ebenfalls beantwortet wird. Damit könnte das Problem dann auf politischer Ebene auch gelöst werden. Die Vertragsvorlage und die Antwort von Bafin stehen hier zum Download bereit.
 
Weitere Informationen unter www.bbw-online.de