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BITKOM und ZVEI 11.03.2015

Elektrogerätegesetz muss nachgebessert werden

Die Branchenverbände BITKOM und ZVEI begrüßen den vom Kabinett verabschiedeten Entwurf der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) grundsätzlich, sehen aber Nachbesserungsbedarf.

Logo_BITKOM
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Auf Grundlage des ElektroG können Verbraucher seit März 2006 bundesweit kostenlos ihre Elektronikaltgeräte zurückgeben. Die Novelle soll die Vorgaben einer EU-Richtlinie umsetzen, wonach die Sammelmenge erhöht werden soll. Dem Entwurf zufolge wird künftig auch der Handel bei der Rücknahme der Altgeräte in die Pflicht genommen. Zudem sollen illegale Sammel- und Wiederverwertungswege eingedämmt werden.

Anstatt die Verantwortung für die Altgeräte-Rücknahme auf Kommunen und Hersteller zu fokussieren, setzt der Gesetzesentwurf auf eine möglichst große Vielfalt von Akteuren. Die vermeintlich bürgerfreundlichere Rücknahme durch den Handel führt nach Einschätzung der Hersteller nicht zu einer Steigerung der Sammelmenge, sondern lediglich zu einer weiteren Zersplitterung der Rücknahmewege. Eine kleinteiligere Transportkette mit geringen Mengen wirke sich außerdem negativ auf die CO2-Bilanz aus.

Das bisherige Modell der Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in Deutschland ist aus Sicht der Branchenverbände ein großer Erfolg. Die Hersteller von Elektro- und Elektronik-Geräten stellen seit dem 24. März 2006 sicher, dass gefüllte Sammelbehälter bei den Kommunen abgeholt und die Altgeräte einer sachgerechten Verwertung zugeführt werden. Dies, verbunden mit einem Maximum an Wettbewerb sowohl zwischen den verpflichteten Herstellern als auch den beauftragten Entsorgungsunternehmen, habe sich bewährt. Die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register stelle sicher, dass alle beteiligten Hersteller ihre Verpflichtungen erfüllen.
www.bitkom.org