Brother

Brother: Neue Spot Cooler für Profianwendungen

Der Bedarf an flexiblen Kühllösungen für Arbeitsplätze wächst. Brother erweitert sein Portfolio um zwei mobile PureDrive Spot Cooler für Industrie, Gewerbe und Handel. mehr…

Maik Fischer, Director Orgatec

„Das Büro muss heute mehr sein als ein Ort zum Arbeiten“

Maik Fischer, Director Orgatec, spricht über Markttrends, neue Geschäftsfelder und die Zukunft der internationalen Leitmesse für Workspace und Contract Solutions. mehr…

Häfft-Verlag

Erfolgreicher Schulstart mit Verkaufs-Displays

Mit Verkaufs-Displays und klarer Warenstruktur unterstützt der Häfft-Verlag den Fachhandel. Auffällige Topper und übersichtliche Zweitplatzierungen sollen Bestseller und Neuheiten sichtbar machen. mehr…

Utax 7-2026 5 Cloud-Lösungen für das Informationsmanagement im Mittelstand

UTAX: 5 Cloud-Lösungen für das moderne Informationsmanagement im Mittelstand

Die Fachhandelsmarke UTAX bietet Firmen für den Einstieg ein Cloud Portfolio für effektive Workflows über den Channel an. mehr…

TA Triumph-Adler.

In fünf Schritten zum Modern Workplace

Der Modern Workplace ist mehr als Laptop, Software und Cloud-Anwendungen. Welche Bausteine wichtig sind, erläutert Dr. Daniel Wagenführer, General Manager Business Development bei TA Triumph Adler. mehr…

Pelikan AG 01.10.2015

Verschmelzung der Susy Card GmbH auf die Pelikan AG

Mit Wirkung zum 31. Dezember 2014 (Verschmelzungsstichtag) ist die Verschmelzung der Susy Card GmbH als übertragende Gesellschaft auf die Pelikan Aktiengesellschaft als übernehmende Gesellschaft aufgrund Eintragung der Verschmelzung am 28. September ins Handelsregister der Pelikan AG erfolgt.

Pelikan Logo
Pelikan Logo

Der Verschmelzungsvertrag war am 2. Juli abgeschlossen worden. Die Verschmelzung ist durch die Eintragung in das Handelsregister wirksam geworden. Dadurch hat die Susy Card GmbH ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung mit Wirkung zum Verschmelzungsstichtag auf die Pelikan Aktiengesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG) übertragen. Ziel der Verschmelzung ist die Vereinfachung von Unternehmensstrukturen und Prozessen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des Geschäftes der Pelikan AG.
www.pelikan-ag.com