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Paperlinx 23.10.2015
Schutzschirmverfahren für deutsche Paperlinx-Gruppe
Die Deutsche Papier Holding GmbH und deren operative Tochtergesellschaft Paperlinx Deutschland GmbH haben am 16. Oktober beim zuständigen Amtsgericht Darmstadt Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Die zweite deutsche operative Gesellschaft, die Paperlinx VTS GmbH, ist von den beiden Insolvenzverfahren nicht betroffen.
Paperlinx
Das zuständige Amtsgericht Darmstadt hat ein Schutzschirmverfahren gem. § 270b InsO für die Paperlinx Deutschland GmbH und eine vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270a InsO für die Deutsche Papier Holding GmbH angeordnet. Als vorläufiger Sachwalter für beide Gesellschaften wurde Herr Dr. Markus Plathner von der Kanzlei Brinkmann & Partner bestellt.
Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens bzw. des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wird der Geschäftsbetrieb unter Leitung des Geschäftsführer Dr. Carlos Mack unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters Dr. Markus Plathner uneingeschränkt fortgesetzt. Ziel dieses Verfahrens ist es, die Paperlinx Deutschland GmbH von wirtschaftlichen Altlasten zu befreien und die unternehmerische Basis des Unternehmens durch die Suche nach einem Investor zu sichern. Ein Schutzschirmverfahren steht nur solchen Unternehmen offen, die nicht zahlungsunfähig sind und für die ein Sanierungsexperte eine so genannte Sanierungsbescheinigung erstellt hat. Die Geschäftsführung sucht nun weiter nach Investoren.
Die deutschen Gesellschaften sind Teil der international tätigen Paperlinx Gruppe. Die Konzernobergesellschaft der Gruppe hat ihren Sitz in Australien. Paperlinx habe es nicht geschafft, das europäische Geschäft profitabel zu gestalten und kündigte daher an, das Europageschäft beenden. www.paperlinx.com