In fünf Schritten zum Modern Workplace
Der Modern Workplace ist mehr als Laptop, Software und Cloud-Anwendungen. Welche Bausteine wichtig sind, erläutert Dr. Daniel Wagenführer, General Manager Business Development bei TA Triumph Adler. mehr…
Friday, 31. July 2026
Bitkom 31.07.2026
Nach zweijähriger Übergangsphase werden zusätzliche Vorgaben des europäischen Gesetzes über Künstliche Intelligenz verbindlich. Der Digitalverband Bitkom beklagt weiterhin offene Fragen bei der praktischen Umsetzung.

Ab Sonntag, 2. August, gelten weitere Bestimmungen des EU AI Acts. Dazu gehören insbesondere Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und künstlich erzeugte Inhalte. Zugleich können die EU-Kommission und die zuständigen Behörden die Einhaltung der Vorgaben kontrollieren und Verstöße sanktionieren.
„Der AI Act soll einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und den Einsatz Künstlicher Intelligenz schaffen. Noch sind aber zu viele Fragen offen, um die neuen Regeln rechtssicher umsetzen zu können“, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. Die zweijährige Übergangsfrist habe den Unternehmen faktisch kaum Zeit zur Vorbereitung gegeben, da zentrale Leitlinien und Auslegungshilfen erst vor Kurzem veröffentlicht worden seien.
Positiv bewertet Bitkom die Fristverlängerungen für Hochrisiko-KI sowie den Verzicht auf doppelte Prüf- und Dokumentationsprozesse im Maschinenbereich. Für die ab Sonntag geltenden Vorgaben fehle jedoch weiterhin die notwendige Klarheit. Wintergerst fordert von den Aufsichtsbehörden „pragmatische Hilfestellungen, eine verhältnismäßige Durchsetzung und ein europaweit abgestimmtes Vorgehen“.
Zu den neuen Vorgaben gehört, dass Nutzer erkennen können müssen, wenn sie mit einem KI-Chatbot kommunizieren. Anbieter neu auf den Markt gebrachter generativer KI müssen künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte grundsätzlich maschinenlesbar markieren. Für bereits eingesetzte Systeme gilt hierfür eine Übergangsfrist bis Dezember 2026.
Auch sogenannte Deepfakes – künstlich erzeugte oder veränderte Bilder, Videos und Audiodateien, die authentisch erscheinen können – müssen künftig offengelegt werden. Entsprechende Transparenzpflichten gelten zudem für KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Ausnahmen sind insbesondere möglich, wenn eine inhaltliche menschliche Prüfung erfolgt und eine Redaktion die Verantwortung übernimmt.
Werden Systeme zur Emotionserkennung oder zur biometrischen Kategorisierung eingesetzt, müssen die Betroffenen darüber informiert werden. Die zuständigen Behörden können Verstöße gegen diese Transparenzpflichten mit Bußgeldern ahnden. Ab Sonntag lassen sich außerdem Verstöße gegen die bereits geltenden Vorgaben für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck sanktionieren.
bitkom.org