Brother

Brother: Neue Spot Cooler für Profianwendungen

Der Bedarf an flexiblen Kühllösungen für Arbeitsplätze wächst. Brother erweitert sein Portfolio um zwei mobile PureDrive Spot Cooler für Industrie, Gewerbe und Handel. mehr…

Lyreco

Lyreco: Mehr als Bürobedarf —Beschaffung neu gedacht

Zum 100-jährigen Bestehen positioniert sich Lyreco in Österreich als Partner für eine Arbeitswelt, die von Kostendruck, Nachhaltigkeit und neuen Anforderungen geprägt ist. mehr…

Biuromax

Biuromax: Tonerkompetenz für den deutschen Markt

Mit kompatiblen Tonerkartuschen, technischer Beratung und kurzen Lieferwegen richtet sich Biuromax an den Fachhandel. Der polnische Anbieter bringt mehr als 35 Jahre Erfahrung mit. mehr…

Maik Fischer, Director Orgatec

„Das Büro muss heute mehr sein als ein Ort zum Arbeiten“

Maik Fischer, Director Orgatec, spricht über Markttrends, neue Geschäftsfelder und die Zukunft der internationalen Leitmesse für Workspace und Contract Solutions. mehr…

Finanzierungsgeschäfte 16.06.2010

BaFin lenkt beim Finanzierungsleasing ein

Nachdem sich die Soennecken eG gemeinsam mit der Büroring eG seit Dezember 2009 beim Thema Finanzierungsleasing dafür eingesetzt hat, dass Handelsunternehmen bei der BaFin den Herstellern gleichgesetzt werden, ist dies jetzt von der BaFin bestätigt worden. Damit ist eine eklatante Benachteiligung des Handels im Wettbewerb zu den Herstellern jetzt aus der Welt – ein großer Erfolg für die Zukunftssicherung des Fachhandels.

BaFin
BaFin© © Kai Hartmann Photography / BaFin

Seit August 2009 hatte Soennecken zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mehrfach Stellung genommen. Hierbei ging es um die Frage, inwieweit Händler, die Finanzierungsleasingverträge zur Vermarktung von Kopierern, MFP’s, Druckern oder Büroeinrichtungen abschließen, dabei einer erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistung nachgehen.
„In einem ersten Schritt haben wir erreicht, dass die seit Jahren gängige Praxis mit Musterverträgen, die von der BaFin geprüft und freigegeben wurden, beibehalten werden konnte“, sagt Soennecken-Vorstand Dr. Rainer Barth. Hierdurch wurde verhindert, dass Fachhändler als Finanzdienstleister unter die Aufsicht der BaFin fallen und entsprechenden Verwaltungs- und Kostenaufwand haben.
„Ein zweiter Punkt, der unsere Händler gegenüber den Herstellern stark benachteiligt hat, war die Aussage der BaFin, dass direktes Herstellerleasing nicht unter den Tatbestand des Finanzierungsleasings falle“, erläutert Dr. Barth. „Ebenso wie beim direkten Herstellerleasing steht auch beim Leasing durch einen Fachhändler der Absatz des Produktes und nicht die Finanzierung im Vordergrund, weshalb diese Unterscheidung nicht hinnehmbar war!“
Der Argumentation der Genossenschaft hat die BaFin nun in einem Schreiben vom 31. Mai zugestimmt. In ihrem Schreiben stellt die BaFin klar, dass sowohl das direkte Hersteller- als auch das direkte Händlerleasing nicht unter den Tatbestand des Finanzierungsleasings fallen. Gleichzeitig weist die BaFin aber auch darauf hin, dass diese Regelung nicht auf den Vertrieb über eine konzerninterne Leasinggesellschaft übertragbar ist. Über die genauen Bedingungen und Voraussetzungen der BaFin-Regelungen für Fachhändler hat die Soennecken eG ihre Mitgliedshändler detailliert informiert.
Homepages unter www.bafin.de www.bueroring.de www.soennecken.de