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Handelsverband Wohnen und Büro e.V. (HWB) 10.11.2023

Zahlungsverzugsverordnung der EU nicht praktikabel

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf einer neuen EU-Verordnung zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr vorgelegt. Das Maßnahmenpaket sieht eine Begrenzung der Zahlungsfristen bei B2B-/G2B-Geschäftsvorgängen auf 30 Tage vor. Der Handelsverband Wohnen und Büro e.V. (HWB) lehnt diese Verordnung in ihrer aktuellen Fassung ab, da sie einerseits zu unnötigen Mehrkosten sowohl für Gläubiger als auch Schuldner führen würde und andererseits die Produktvielfalt des Handels gefährdet. Das Thema geht alle Unternehmen an.

Christian Haeser, Geschäftsführer beim Handelsverband Wohnen und Büro e.V. (HWB)
Christian Haeser, Geschäftsführer beim Handelsverband Wohnen und Büro e.V. (HWB)

Künftig müssten Unternehmen laut Entwurf der EU-Verordnung die Lieferantenrechnung innerhalb von 30 Tagen zahlen, abweichende Fristverordnungen über dieses Zahlungsziel hinaus würden unzulässig. Findet ein Zahlungsverzug statt, so hat der Schuldner dem Gläubiger automatisch eine pauschale Entschädigung für die Betreibungskosten sowie Verzugszinsen zu zahlen. Hinzu kommt, dass die EU-Staaten Stellen benennen sollen, die für die Durchsetzung der Verordnung zuständig sind, Untersuchungen der Zahlungsvorgänge durchführen und ggf. Verwaltungssanktionen verhängen sollen.

Der HWB sieht hier die Gefahr einer weiteren ausufernden Bürokratisierung. Des Weiteren empfindet der HWB das Verzugszinsenmodell als völlig überzogen und befürchtet überhöhte Zinssätze, aktuell sieht der Entwurf 8 Prozent über den Basiszinssatz für die betroffenen Unternehmen vor. Mit dieser Regelung würde die Kommission die Gefahr unnötiger Insolvenzen immens erhöhen. Darüber hinaus würde die Verordnung die individuelle partnerschaftliche Beziehung zwischen Zulieferer und Händler konterkarieren. Dies hätte einen negativen Einfluss auf den Absatz, die Produktvielfalt, die unternehmerische Vertragsfreiheit und würde auch die Existenzgründung deutlich erschweren.

„Wir fordern die nationalen und europäischen Entscheidungsträger auf, diese dogmatische Zahlungsverzugsverordnung dringend zu überdenken und zu entkräften. Die Verordnung würde stark in die bestehenden Strukturen unserer Mitgliedsunternehmen eingreifen und völlig gängige und von allen Marktteilnehmern akzeptierte Geschäftsnormen verbieten. Somit würden über Jahrzehnte gewachsene Geschäftspraktiken zunichte gemacht werden und die ohnehin schon angespannte Lage des Handels empfindlich verstärkt. Durch die mit der Verordnung einhergehende ansteigende Insolvenzgefahr werden Neugründungen und innovative Geschäftsmodelle quasi unmöglich gemacht. Dies kann nicht im Interesse der Politik sein“, erläutert Michael Ruhnau, Vorstandsvorsitzender des Handelsverbands Wohnen und Büro.

HWB-Vorstandsmitglied Markus Meyer ergänzt: „Ein restriktives Zahlungsziel von 30 Tagen wird die Zahl der Existenzgründungen markant reduzieren. Es ist bei Existenzgründung nicht unüblich, dass dem Existenzgründer Ausstellungsware für einen mehrmonatigen Zeitraum valutiert wird, damit dieser die Chance erhält, die Ware über die erwirtschafteten Erträge zu finanzieren. Gerade in der jetzigen wirtschaftlich angespannten Lage sollte den Existenzgründern nicht noch weitere Steine in den Weg gelegt werden.“

„Hinzu kommt, dass die Produktvielfalt im Non-Food Handel durch diese Verordnung gefährdet wird. Durch die bisherige partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Lieferanten und Händler respektive der Möglichkeit, die Zahlung flexibel zu gestalten, kaufen Händler ergänzende Ware in höheren Stückzahlen, die erfahrungsgemäß langsamer oder aber auch nur saisonal abverkauft werden kann. Durch die 30 Tage-Frist werden die Händler sehr wahrscheinlich auf solche Artikel verzichten. Dies hätte sowohl negative Auswirkungen für den Händler, den Lieferanten und am Ende des Tages auch den Kunden“, fügt Christian Haeser, HWB-Geschäftsführer, hinzu.

Auf der PBS-Herbstkonferenz der PBS-Markenindustrie auf Schloß Velen erläuterten Christian Haeser und Michael Ruhnau, welche Auswirkungen die Zahlungsverzugsverordnung auf “alle” Unternehmen habe, wenn diese in der vorliegenden Form umgesetzt werde..
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